in den Städten. 4ZZ
entweder aus der anwachsenden Menge der Einwoh-ner entstanden sind, oder solchen Handthierungeitgewidmet werden, die wegen der Hindernisse undder Unruhen, die sie in Städten machen würden,darinnen nicht Platz finden können; und gemeinig-lich haben sie ihren Ursprung von beyden Ursachenzusammen. Eigentlich aber, wenn die Vorstädtegar keine, oder nur eine unzureichende, Verwahrunghaben: so sind sie ein Mittelding zwischen Städtenund Dörfern; wiewohl es allerdings rathsam wäre,große Vorstädte in eine allgemeine Verwahrung mitder Stadt zu bringen, wie man zu Wien durch einengemauerten Wall , oder so genannte Linie, um dieStadt mit allen Vorstädten gethan hat, worinnettzu künftigem Anbau noch genügsamer Raum ist,
**) Es ist nicht schlechterdings nothwendig, daß diePoliceyanstalten in einer Stadt durch ein Magl-stratscollegium besorget werden, das öfters aus ei-ner »«nöthigen Anzahl von Personen besteht, undderen Besoldung der Stadt gemeiniglich zu einergroßen Last gereichet, der Intriguen und Cabalen,die bey deren Erwahlung und Besetzung vorgehen, zugeschweigen. In Frankreich und andern Landernverrichtet dasjenige ein Policeylientenant allein,worzu wir öfters zwanzig und mehr Personen auswenden. In grollen Städten, wo Commercien undManufacturen blühen, kann endlich ein solches Ma-gisiratscollegmm noch entschuldiget werden; undwenn man sie bey den Manufacturen und Handwer-ken auf die Art gebrauchet, wie ich oben bey den»Manusactur-und Handwerks-Wesen vorgeschlagenhabe: so können auch viele Personen mit großen»Nutzen statt finden. Allein, daß eine jede mittel-mäßige und kleine Stadt, die etwan aus einigenhundert Häusern besteht, und deren Policeyanstal-ten eine einzige Person spielend verrichten könnte,nach dem Muster der großen römischen Republik re-gieret seyn will, das ist nicht allein unnvthig, son-dern in der That lächerlich. Wenn nun vollendseine solche übermäßige Anzahl von Rathsgliedernauf gemeine Unkosten sich nähren und bereichern wol-len , die Bürger bedrücken und kleine Tyrannen vor-stellen , die Rathsstellen entweder ihren Familien zu-Camerakvisiensch. l. Th. Ee wenden,