Johann Heinrich Gottlobs
von Justi
oder
Systematische Abhandlung
aller
Oeconomischen undLameral-
Wissenschasten,
die zur Regierung eines Landes erfodert werden.
Zweyter Theil,
Welcher die Lehre von dem vernünftigen Gebrauchedes Vermögen- deS Staats, und mithin die ei»gentliche Camera!-oder Finanz-Wissenschaftin sich begreift.
Nebst einem vollständigen Register über beyde Theile.
Leipzig,
Verlegts Bernhard Christoph Breitkopf.- 7 5 5-