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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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72 I. Buch, I Abth. Von Gründung

und weder die Unterthanen dadurch bedrucket, nochden auswärtigen Vertrieb hindert.

*) Der gerechte Werth solcher Produkte und Waarenist ohne Zweifel derjenige, derdemPreiße derselben inbenachbarten Landern, und den Umstanden der Sa-che gemäß ist. Denn wenn z. E. ein Land überflüs-sig mit Holze versehen ist, die benachbarten Staa-ten aber daran Mangel leiden; so verursachet frey-lich dieser Umstand, daß das Holz in keine» so hohenPreiß gesetzet werde» kann, als es in den benachbar-ten Ländern ist. In Ansehung derjenigen Produkteaber, die bloß Kausmannswaaren sind, und weit ver-führet werden können, kömmt es bloß auf den ge-wöhnlichen Preiß derselben in solchen Ländern an,wo starke Commercien getrieben werden. Ein Ca-meralist muß sich also auch gewissermaßen um Kauf-mannscorrespondenz bemühen, damit der Preiß derProdutte aus den Regalien, besonders aus den Berg-werken, weder zu hoch noch zu geringe gesetzet werde,j In einigen Landen hat man die Maxime angenom-men, diese und jene Produkte aus den Regalien, be-sonders das Salz, in zweyerley Preiß zu fetzen, ei-nen für die Unterthanen, und einen andern für dieFremden, und der für die Unterthanen ist gemeinig-lich höher. So viel ist gewiß, daß dadurch der aus-wärtige Vertrieb sehr befördert wird; und da maneinmal den Salzverkauf in vielen Landen zu einembesondern Regal gemachet hat; so läßt sich die Sa-che, was das Salz betrifft, noch einigermaßen ent-schuldigen. Allein, wenn man dergleichen verschie-denen Preiß auch in Ansehung des Holzes und an-derer Produkte aus den Regalien einführen wollte;so, deucht mich, könnte ein solcher Preiß schwerlichals gerecht erkannt werden. Denn nach der gesun-den Vernunft sollten die Unterthanen vor den Frem-den bey diesen aus dem allgemeinen Staatseigen-thume fallenden Nutzungen eher einen Vorzug ha-ben, als geringer geha t.n werden.

§. 59 -

Von schZbli, Eine durchaus schädliche Vermehrungsart der Ein-Nlngsarttn dir Eünfte aber ist es, wenn man die Regalien mißbrau-chet,