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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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Ober wenn«nan vermin-te neue Rega-lien erfindet.

74 I. Buch/1. Abth. Von Gründung

§. 6c>.

Unter die schädlichen VermehrungSarten der Ein-künfte bey den Regalien muß man auch rechnen, wenndie Cameralistcn allerley neue Regalien erdenken, dieaber im Grunde nichts als Monopolia sind; indementweder der Landesherr dieses oder jenes Gewerbeund Nahrungsgeschäfste an sich und seine Cammcrnzieht, oder jemand anders gegen eine jährlich, oder aufeinmal zu erlegende Summe die Macht und Freyheitgiebt, daß er diese oder jene Nahrungsart in einem ge-wichen Bezirks allein ausüben soll. In der That istder Witz der Cameralisten hierinnen sehr beschäfftigetgewesen; und es ist fast kein einträgliches Nahrungs-geschäffte, das man nicht hier oder dort auf diese Artzu vermeynten Regalien gemachet hätte. Bald habendemnach die Cammcrn das Weißbierbrauen, dasBrandteweinbrennen, die Wirthshäuser, das Lehn-kutschenhalten, den Gctraide- und Tobacks-Handelund dergleichen mehr privuüve an sich gezogen; baldist der Fürst zugleich der allgemeine Müller und Schä-fer in seinem Lande. Bald aber verpachtet man denKupferhandel, das Schorsteinsegen, das Fohlen-reißen, das Schweinschneiden, das Lumpensammlen,und wer weiß was sonst mehr *) an den Meistbieten-den; und man machet wohl gar über solche Dinge, diewarlich eine Cammer niemals reich machen werden,die strengsten und nach demDeSpotismo schmeckendenAnordnungen. Allein so lange der Grundsatz seineungezweifelte Richtigkeit hat, daß zwar die Regierungdie Nahrung der Unterthanen befördern, keine Art der-selben aber selbst an sich ziehen solle; so kann ein Ca-meralist, der Vernunft, Gerechtigkeit lind Billigkeitliebet, zu solchen Vermehrungen der Einkünfte unmög-lich anrathen.

*) Man kann nicht laugnen, daß solche Dinge eine Po-liceyaufsicht und Direktion zur Wohlfahrt des Lan-des