Von dem Poftregal. izr
schieden werden. Es giebt aber dreyerley Arten derPosten, nämlich reukende, fahrende und Extraposten.Die reutenden Posten sind bestimmet die Briefe undkleinen Paquete, die nach ihrer Größe in ein Felleisenbequem gepacket werden können, fortzuschaffen. Diefahrenden Posten haben vornehmlich den Endzweck,die Reisenden und die Waaren und Güter von einemOrte zu dem andern zu bringen; und die Extrapostensind zu der besondern Bequemlichkeit einiger Reisen-den vorhanden, die außer den gewöhnlichen zu Abgangder Posten bestimmten Zeiten von einem Orte zu demandern geschaffet seyn wollen, dafür sie denn eine grös-sere Bezahlung zu leisten haben.
§. 126.
Der Ursprung des Postregals und die Erklärungder Posten geben nun zwar von selbst an die Hand,daß dieses Regal eine der obersten Gewalt im Landeoder der Majestät und Landeshoheit an und für sichselbst anklebende Gerechtsame sey. Denn da es sichauf das hohe Recht des Regenten über die Landstras-sen gründet, zur Beförderung der Commercien undGewerbe erfordert wird und eine Policeyanstalt ist, zuderen Ausübung eine große Autorität über viele an-dere Umstände nöthig ist, die damit zusammen hän-gen ; so ist es seiner Natur nach mit der Majestät undLandeshoheit, welcher alle Vorsorge und Anstalten zuder Wohlfahrt des Staats zustehen, allerdings ver-einiget ; und es ist auch gar kein Zweifel, daß es inallen andern Reichen und Staaten davon keineswegesgetrennet werden kann. Allein, da es in Deutschlandmit der Landeshoheit der Reichsstände die besondereBeschaffenheit hat, daß solche nur nach und nach ent-standen ist; und da der Kaiser ehedem große Gerecht-same in den Landen der Neichsstände auszuüben be-fuget gewesen ist und sie zum Theile noch ausübet;
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Das Postregalgehöret zwarzu der Landes-hoheit. Kannaber vermögedes Herkom-mens von an-dern im Landeausgeübetwerden.