Von dem Ferstregal. sn
einmal schlagen zu lassen; allein das ist nicht wirth-schaftlich, wenn es nicht der ausdrückliche Wille desRegenten wegen des Wildstandes in dieser oder jenerGattung ist. Man pfleget demnach einen Forst *)in funfzehen bis zwanzig Theile einzutheilen, welcheHolzschlage genennet werden, und die größer oder klei-ner sind, nach der Maaße wie der Boden beschaffenist, und wie das Holz in dieser oder ffner Gegend stär-! ker zu wachsen pfleget; indem man sich bemühen sollj alle Jahre, so viel möglich, die Waldnutzungen gleichj einzurichten. Dieses Buschholz wird theils in Stan-! gen, Weinpfahle, Reifenstöcke und dergleichen gehauen,um es als Nutzholz zu verkaufen; theils aber zu Brenn-helz in Wellen oder Wasen gebunden und schockweiseüber einander geleget. Zugleich laßt man bey Nie-derschlagung des Buschholzes die stärkesten und gera-desten Reißer, nach der in den Forstordnungen bestimm-ten Anzahl auf dem Acker, als sogenannte Laßreißcc ste-hen, woraus eben das Oberholz wird; indem ein sol-ches Laßreiß nach und nach ein Baum wird, und beyder zweyten Hauung in eben diesem Holzschlage einVorständer, bey der dritten ein angehender Baum,bey der vierten aber ein Baum genennet wird, bis esendlich zu einem schlagbaren Baume erwachsen ist. Ineben dem Holzschlage, wo das Unterholz niedergehauenwird, werden auch die schlagbaren Bäume sowohl zuNutz - als Brenn-Holze gcfället, und das letztere wirdnach dem vorgeschriebenen Maaße der Länge in Scheitei gespaltet, und entweder in Klaftern oder Malter geleget,welches auch mit den starken Aesten ungespaltet ge-schieht, die sodann Afterschlag heißen; von den dün-nen Zweigen aber werden gleichfalls Wellen gebun-den, die man gemeiniglich Baumhecke nennet. AlleBäume, die gefallet werden sollen, werden vorher vonden Forstbedienten ausgezeichnet, nachdem vorher vondem Cammer-Coüegio mit Zuziehung derselben be-
N z schloffen