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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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für die Hofstatt. 54*

der künftigen Glückseligkeit der Unterthanen ankömmt;so kann hierinnen am allerwenigsten etwas ersparetwerden, sondern man muß sich keine Kosten daurenlasten, um zu ihrem Unterrichte solche Leute zu erhalten,welche in ihrer Art die geschicktesten sind, und dem bei-der Erziehung habenden Endzwecke eine vollkommeneGenüge thun können. Ein gleiches muß man vonden Prinzeßinnen behaupten; und es wäre zu wün-schen, daß die Wahl ihrer Ober-Hofmeisterinnen nichtso häufig durch besonderes Ansehen, Gunst und Ab-sichten gelenket würde.

§. 462.

Die Tafel ist die zweyte Numer in dem Aufwandefür die Person des Regenten und seines Hauses, diegemeiniglich am wichtigsten zu seyn pfleget. Es wer-den fast an allen Höfen verschiedene Tafeln gehalten.Nicht zu gedenken, daß die erwachsenen Prinzen, be-sonders die Kron-Chur- und Erb-Prinzen ihre beson-dern Tafeln zu haben pflegen; so speisen die Kinderdes Regenten überhaupt selten mit ihren königlichenoder fürstlichen Aeltern, sondern es werden ihnen be-sondere Tafeln gehalten; und man hat besonders angroßen Höfen, wo man so gar die Gesandten vom er-sten Range selten an die königlichen Tafeln zieht, fürMinisters und Fremde von Distinction verschiedeneMarschallötafeln, worzu noch die Hoffräulein-Kam-merdiener - Tafeln und dergleichen kommen. Gemei-niglich wird in dem Hofwirthschafts-Etat und der Hof-ordnung bestimmet, mit wie viel Speisen und Cou-vertS eine jede Tafel besehet, und wie viel darauf jähr-lich verwendet werden soll. In diesem Stücke gehendie meisten Unordnungen an den Höfen vor, denenaber leicht abhelfliche Maaße zu geben wäre, wennnicht eine eingebildete Ehre dergleichen Unordnungenunterstützete *).

*) Dir

k>) Don derTafel bey Ho-se, deren ver-schieden« sind.