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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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4) Von vemAufwende beyEhren - Freu«den - undTrauer-Fällen.

großenKunstwerken,als prächtigenWasferkeitun-gen, stroßenStatue» !k.

558 Von den Ausgaben

nur zuweilen wegen besonderer Gefchäffte aus eine kur-ze Zeit aufzuhalten pflegen, ist eö gleichfalls gewöhn-lich, solche Gesandten auszulösen, zumal wenn ihreAbsendung angenehm ist. Große Höfe aber pflegendafür den Gesandten bey ihrer Abreise ein ansehnlichGeschenk zu machen, das durch die Gewohnheit be-stimmet ist, jedoch bey den Gesandten Mieter Mächtezuweilen vergrößert wird. In allen diesen Dingenläßt sich die Sparsamkeit am wenigsten ausüben, weiles hier um die Ehre des Hofes zu thun ist; und diedarauf auszuwerfende Summe, kömmt auf die Viel-heit der Fälle an, die sich zu ereignen pflegen.

§» 482»

Der Aufwand auf Ehren - Freuden - und Trauer-Fälle, machet ein beträchtliches Hauptstück in den aus-serordentlichen Ausgaben des Hofes aus. Die Eh-renfalle sind Krönungen, Huldigungen, Empsangungauswärtiger Ritterorden, Stiftung neuer solcher Or-den und dergleichen mehr. Die Freuvenfätte sindglückliche Geburten, Vermählungen, Siegesfesre u. s. f.Die Trauerfälle aber kommen auf das Absterben derPersonen aus der Familie des Regenten an. Es laßtsich hicrbey wenig erinnern. Solche Feierlichkeitenmüssen freylich so veranstaltet werden, das; sie denMenschen in die Augen fallen. Jedoch läßt sich auchhier schon etwas ersparen, wenn man die ehedem indergleichen Fällen gebrauchten Sachen mit allenfallserforderlicher Veränderung wieder gebrauchet, und ei-ne vernünftige Ordnung und Einrichtung machet.

§. 48Z.

Die Menschen, welche vielleicht die Nichtigkeit ih-res Wesens nur allzusehr empfinden, sind auf nichts sosehr bedacht, als ihren Namen zu erhalten, und sichbey der Nachwelt zu verewigen. Man darf sich also

nicht