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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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Von eigentlichen Cammerausgaben. 565

Staaten zu leisten hat, als da sind die Reichs- undKreis - Steuern, die Cammerzieler und andere Reichs-prastanda, die Unkosten wegen der Lehensverbindlich-keit, als Taxgelder, Sporteln für die Jndulte und Le-henbriefe und dergleichen, läßt sich keine Ersparungmachen. Was einmal verrvilliget, oder durch dieReichsgesetze und das Herkommen eingeführet ist, mußbezahlet werden. Jedoch, ich irre mich, verschiedeneStände machen eine sehr große Ersparung hierinnen,weil sie gar nichts abtragen. Ich will mich in die-sen Punct nicht einlassen, indem die Sache nicht hier-her gehöret. Allein, so viel ist gewiß, daß dieses eineder nothwendigsten Ausgaben ist, die zu der Verfas-sung aller deutschen Staaten, und zu dem großen Zu-sammenhange gehören, woraus ein jeder Rcichsstandseine äußerliche und innerliche Sicherheit schöpfen soll.Kleine Reichsstände weiß man auch schon zu ihrerSchuldigkeit anzuhalten. Wenn es also diese unter-lassen ; so setzen sie gute Cameralgrundsätze außer Au-gen ; denn sie müssen hernach mit Unordnung ihresCamcralwesens desto mehr auf einmal bezahlen.

§. 49l-

Die Unkosten zu Reichs-und Land - Tagen, indemdie versammleten Stande gemeiniglich gewisse Diaten-oder sogenannte Auslösungs-Gelder bekommen, rech-ne ich mit Recht zu einer besondern Verfassung desStaats, weil sie nicht allen Republiken eigen ist, son-dern auf besondern Freyheiten und Grundgesetzen desLandes beruhen. Diese Unkosten erstrecken sich ge-meiniglich ziemlich hoch; und da dennoch immer ein-gewilliget werden und geschehen muß, was geschehensoll; so haben einige diese Unkosten sehr für unnöthiggehalten, und geglaubek, daß sie zu der Wohlfahrt desStaakö besser angewendet werden könnten. Daherpfleget man in einigen Landen fast gar keine Landtage

Nn z mehr

Steuern,Cani-merzielcr undLcvenr Unko-sten.

c) Die Unko-sten zu RcttbS-und tand^Tä-üeu.