Von eigentlichen Cammerausgaben. 571
am meisten nöthig hätten, in tausend Verdrüßkichkei-ten gesetzet werden; so kann man auch selten recht ge-schickte Leute zu Nachfolgern erhalten, die sich die halbeBesoldung gefallen lasten.
*) Da die alten Bedienten tausend Beyspiele von sol-chen Irrungen und Verdrüßlichkeiten mit den Nach-folgern vor sich haben; so wollen sie selten daran,sich eine solche Last aufzubürden, sondern sie verber-gen vielmehr ihr Unvermögen und ihre Schwachhei-ten des Alters. Daraus denn für den Dienst desStaats allerley »achtbeitige Folgen entstehen. Wennman ja dem Aufwande des Staats durch dergleichenBeytrag der Nachfolger eine Erleichterung verschaf-fe» wollte, und die Wahl geschickter Leute dabey stattHilden könnte; so sollte man den Nachfolgern einegeringere Besoldung aussetzen, und das übrige zu devPension des Vorfahren mit zu Hülfe nehmen, jedochdie Sache solchergestalt einrichten, daß jeder dasSeinige von der Casse empfangt und sie nicht dasGeringste mit einander zu theilen haben; wie es den»auch gar nicht ratbsam ist, daß sie beyde zugleich mie-den Geschafften zu thun haben. Wenn jemand un-vermögend zu seinen zeitherigen Diensten ist; so sollman ihm ganz entledigen. Diese Ruhe har er schonvonnöthen; und es werden wenig Falle seyn, woman eine Ausnahme zu machen und den Vorfahrenso lange beyzubehalten nöthig hat, bis der Nachfol-ger in den Geschafften genugsam erfahren ist. Den»solche Leute soll man nicht erwählen, die hicrinnengänzlich Fremdlinge sind,
§. 499 .
Wenn die Besoldungen wohl eingerichtet seyn sollen;so muß man auf verschiedene Umstände dabey sehen.Man muß zuförderst auf das Ansehen und den Re-spect Betracht machenden eine Bedienung ihrem Be-sitzer geben soll; denn dieses muß nothwendig auch inder äußerlichen Aufführung hervorleuchten, wenn disUntergebenen und besonders Fremde, ihm denjenigenVorzug und Ansehe» zugestehen sollten, den der Re-gent
Auf Mas fürUm ständeman bey Be«stmlmung derBesoldungenzu lehrn hat.