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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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5) Die Kostenzum Au^neh»nie» und zurCultur desLandes, wor-unter vierClassen gehö«rcn.

») Der Auf-wand zurVer-mchrung derEinwohner.

576 Von eigentlichen Cammerausgaben.

rungen vergeblich gewesen sind; und sie schreibeneher einen Brief mit eigener Hand, als daß sie zurBekanntmachung solcher Verweise Gelegenheit gebensollten. Allein tzie Civilgeschaffte bedürfen keiner soaußerordentlichen Strenge; und man Hut daselbsthundert anders Mittel, die Bedienten zu ihrer Schul-digkeit anzuhalten, ohne daß man sich grober Ver-weise bedienen darf. Vor allen Dingen muß mannicht die Bedienungen verkaufen, sondern eine klugeWahl statt finden lassen; so hat man dergleichen Ver-weise nicht nöthig.

§. 50z.

Wir gehen nunmehr weiter zu der fünften Abthei-lung der eigentlichen Cammerausgaben, nämlich sol-cher, die zum Aufnehmen und zur Cultur des Landesverwendet werden. Dieser Aufwand ist sehr wichtigund begreift vielerley Arten der Ausgaben in sich, dieman aber doch auf vier Classen bringen kann, als 2) zuVermehrung der Einwohner und besserem Anbaue desLandes, b) zu Beförderung der Commercien und Ma-nufakturen , c) zu allerley Policeyanstalten, um denNahrungsstand zu verbessern, cl) zu Vorsorgeanstal-ten, um künftiges Nachtheil abzuwenden. Wir müs-sen von einer jeden Classe besonders handeln.

§. 504.

Was die Vermehrung der Einwohner und den bes-sern Anbau des Landes anbetrifft; so haben wir in ei-nem besondern Haupcstücke des ersten Theiles von derVermehrung der Einwohner, und in der ersten Ab-theilung des ersten Buches in diesem zweyten Theileauch von besserem Anbaue des Landes gehandelt (§. 47.).Alle daselbst vorgeschlagenen Mittel, in so fern sie An-stalten erfordern, die Aufwand verursachen, gehörenalso hieher. Man kann verschiedene zu Stande brin-gen, ohne eben allzuviele Kosten anzuwenden. Sokönnen die Anstalten zur Ausnahme der Medicin,

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