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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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6) Koste«zum Landbau«wescn.

580 Von eigentlichen Cammerausgaben.

den. Eben so nöthig ist es, Rettungsmittel wider dasUnglück der Theurung und Hungerönoth in Bereit-schaft zu halten. Dieses geschieht durch Anlegung gu-ter Magazine für das Land, die von den Magazinenfür das Kriegesheer unterschieden seyn müssen. Je-doch können sie auch dem Kriegesheere bedürfendenFalles zu statten kommen. Diese Magazine, die zurersten Anlegung in wohlfeilen Jahren billig von denUnterthanen gefüllet werden, kosten alsdann wenig zuunterhalten. Sie erfordern nur die Reparaturkostender Häuser und den geringen Aufwand auf wenigeBedienten bey jedem Magazine. Denn wenn solchezum Nutzen des Kriegesheeres verbrauchet, und wiebillig, aus der Kriegescasse vergütet, oder, um dasVerderben des Getreides zu verhindern, von Zeit zuZeit verkaufet werden; so können sie alsdann für dardafür erhaltene Geld von neuem gefüllet werden.

§. zc-8.

Die sechste Abtheilung in den eigentlichen Cammer-ausgaben besteht in den zum Landbauwesen erforder-lichen Kosten. Hierunter sind nicht nur alle für dieCollegia und die Policeyanstalten erforderlichen neuenGebäude begriffen; sondern es gehören auch alle andereneue Gebäude hieher, die auf den Cammergütern undzur Wirthschaft und Verwaltung bey den Regaliennöthig sind. Denn wenn dergleichen neue Gebäudevon den Einkünften eines jeden Werkes aufzuführenwären; so würde öfters die ganze Wirthschaft dabeyin Unordnung gerathen, und ein neuer Bau in vielenJahren nicht zu Stande gebracht werden können, wel-ches nicht allein den Einkünften des Werkes, wennman voraus sehet, daß ein Bau allemal aus Noth-wendigkeit aufgeführet wird, sondern auch dem Baueselbst nachteilig fallen müßte. Man weiß auch nurvon zweyerley Baucassen im Staate. Diese sind die

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