in und außer den Collegns. 697
res Buch hielte, welches zu seiner Zeit in das Archivbeyzulegen wäre, worein alle Relationen, die er ab-leget, kurz und gründlich verzeichnet würden. In wich-tigen Sachen pfleget man noch einen Referenten zuverordnen, welcher der Correferent genennet wird; undes hat mit der Correlcuion fast eben die Bewandtniß,als mit der Bemühung des Hauptreferenten.
§. 6zo.
Hierauf geschieht das Votiren, oder der Präsidentsammlet die Stimmen, bey welchen gemeiniglich derjüngste Rath, zuweilen aber auch der älteste, seine Mey-nung zuerst zu sagen hat. Diese Vota werden proto-colliret; und wenn die meisten Stimmen bereits füreine gewisse Meynung mit einander übereinstimmen;so entsteht daraus der Entschluß des Collegii, oder derabzufassende Bescheid, oder die Resolution. Außerdemaber, wenn die Stimmen gleich sind; so giebt derPräsident, der seine Meynung zuletzt saget, den Aus-schlag. Es ist eigentlich das Amt des Präsidenten, ausden meisten Stimmen den Entschluß, Bescheid, oderdie Resolution heraus zu ziehen, und dem Secretariooder jüngsten Asseffori, der das Protocoll führet, anzu-geben, welches nicht allemal so gar leicht ist, weil dieStimmen zuweilen nicht positive, sondern mit ver-schiedenen Einschränkungen gegeben werden. Alleindrs Ansehen des Präsidenten machet zuweilen, daß esnicht allemal sogar pünktlich hierinnen zugeht, unddaß manchmal andere Resolutionen heraus kommen,als es nach der Beschaffenheit der Stimmen seyn sollte.Zuweilm aber sind die Präsidenten in Ausübung ihresAmtes je schläfrig, daß in Angebung der Resolutionen,auf einen geschickten Vorsitzenden Rath oder wohl garauf den Secretair das meiste ankömmt.
c) In Anse-hung des Vo-tirens und desdaraus abzu-fassendenSchlusses.