Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
JPEG-Download
 

in und außer den Collegiis. 701

setze hak man vornehmlich, außer dem Titel des Regen-ten und der gewöhnlichen Begrüßung, auf vier Punctezu sehen; als i) auf die Veranlassung des neuen Edi-ktes und Gesetzes, dabey man sich gemeiniglich auf dieehedem in dieser Sache ergangenen Gesetze und derenNichcbeobachrung bezieht; 2) auf die gesetzliche Ver-fügung selbst, die, so viel möglich, mit den allerdeut-lichsten und keinen Zweifel hinterlassenden Worten undRedensarten abzufassen ist; z) auf die Gründe oderden Nutzen der gesetzlichen Verfügung. Gemeinig-lich aber werden die Gründe und Ursachen des Gesetzesbey der gesetzlichen Verfügung selbst mit angebracht,und man setzet die gesetzliche Disposition nach den ver-schiedenen Fällen Punctweise aus einander. Endlichaber muß 4) die auf die Uebertretung zu verordnendeStrafe, und die Art und Weise der Beobachtung undExecution des Gesetzes bestimmet werden.

§. 6z;.

Es ist von den Arbeiten in den Cammercollegüsnichts mehr übrig, als daß wir noch der Deduktionenin Cameralsachen gedenken. Es ereignen sich nämlichso wohl mit den benachbarten Staaten, als mit an-sehnlichen Vasallen, allerley Irrungen und Streitig-keiten über diese und jene Gerechtsame bey ErhebungI der Einkünfte, oder über andere Cameralangelegen-I heiten. Hier ist es zuforderst nöthig, daß der Ver-! fasser einer solchen Deduktion, außer der Kenntnißdes Cameralwesenö, auch das ^us publicum, so wohldes deutschen Reiches überhaupt, als des besonderni Landes, dessen Gerechtsame er vertheidigen will, wieI nicht weniger die Geschichte desselben, vollkommen in-! nen habe. Folglich sind nicht alle Mitglieder eines^ Collegii hierzu geschickt. Sodann muß auch der Con-! cipient eine schöne deutsche Schreibart in seiner Ge-> walt haben, um die Sache überzeugend und deutlich

Don Dedu-ktionen in La«mcrolsache».