Register
der in beyden Theilen vorgetragenen merk-
würdigsten Sachen.
Die römische Zahl zeiget den Theil, die kleine aberdie Seite an.
A.
was man also nennet 1,564. H, 87. die Er-» (U- Hebung derselben steht ordentlich dem Regenten zu Z67davon sind die Geistlichen befreyet z?o. ingleichcn dieGelehrten ibi-l. die Befreyung versteht sich nur vonpersönlichen Abgaben 971. auch die Rittergüter sind nicht freydavon Z7Z. wenn Unterthanen wenige oder gar keine geben,was es nach sich zieht 49. ob und wenn bey solchen eineunschädliche Vermehrung der Einkünfte statt findet 7;. manmuß solche Wege suchen, daß die Unterthanen solche freywiüigentrichten 290. müssen der Freyheit, dem Credit und den Ge-werben der Unterthanen nicht nachtheilig seyn 292. müssenin gerechter Gleichheit erhoben werden 29z. müssen einen si-chern und festen Grund haben 294. dabey muß man die Viel-heit der Einnahmecasscn und der Bedienten vermeiden 29;.müssen zu kleinen Theilen und bequemen Zeiten entrichtet wer-den 296. es ist schwer eine allgemeine Abgabe nach diesen Re-geln ausfündig zu machen 297. was für Gegenstände mitAbgaben beleget werden können 299. was die Stadtrathefür welche erheben 919. persönliche der Unterthanen sind nö-thig Z20. diese können auf zweyerley Art statt finden, D alsHaupt- und allgemeine Steuern Z2i. 2) als eine Ncbensteuerdie gemeiniglich Kopfgeld heißt 522. was bey den persönlichenAbgaben die Cammer für Maaßregeln zu nehmen hat zzo. einschicklicher Gegenstand derselben, sind die Gewerbe M. wasunter diejenigen Abgaben zu zahlen, die ein moralisches U ebel
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