7'O Von Arbeiten beyrn Cameralwesen.
fieißiget; so sollten die Cameralisten billig nicht dieletzten seyn, unserem Vakcrlande hierinnen Ehre zumachen. Ihr Endzweck und ihre Geschaffte, sind mitden Policeyanstalten, die in gewissem Betrachte auchdie Reinigkeit der Sprache unter sich begreifen, sehrenge verbunden; und da sich ihre Wissenschaften nichtauf fremde und ausländische Gesetze gründen, die siszuweilen in der Grundsprache anzuführen nöthig hat-ten, wie die Herren Rcchtsgelehrten; so waren sie umso viel eher dieses zu leisten im Stande. UebrigenSleidet es hier der Endzweck nicht, über die Schreibartselbst Regeln zu geben. Man muß sich nach gutenMustern neuer Camera!-und Policey-Gesetze, undanderer neuen Schriften in Cameralsachen richten;und meine auf Michaelis erscheinende Anweisung zurdeutschen Schreibart, wird auch vielleicht hierinnen miteinigem Nutzen gebrauchet werden können. Ich be-ende mich also hier am Ende dieses Werkes: und ichwerde die dabey angewendete Bemühung für genug-sam belohnet erachten, wenn meine Leser einiges Ver-gnügen und Nutzen daraus geschöpftt haben; undwenn es in der Folge zu dem Besten der Republikenund des gesellschaftlichen Lebens etwas weni-ges beytragen sollte.
Ende des zweyten Theiles und desganzen Werkes.
Register.