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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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Arbeiten, wir müssen bey unsern Arbeiten mehr den Nutzen desStaats, als unsere Neigungen vor Augen haben I» zzz- hier.innen fehlen viele Gelehrte z;6. man muß bey allen Nah-rungszeschaffren die Bey-und Nebenarbeiten selbst veranstal-ten 442. von den Arbeiten in Cammcrcollegiis II» .692. ein-zelner Camera!- und Wirthschafts- Bediente» 70z

Armuth, was sie ist I, zgr

Arftnick, wie er zu gute gemachet wird II, 241

Artillerie, mit wie viel ein Artillerie-Etat der zu einer Armee von62220 Mann erfordert wird, bestritren werden kann II, 515Arzeney, wie es mit Bestreitung der Arzeney für die Soldatengehalten wird II, zig. wo die Arzeneyen für den Monarchen,verwahret werden zgcr

Arznerkunsi, verdienet alle Aufmerksamkeit eines Regenten I, izc>Assecuranzen, was sie sind 1 ,161. Affecuranzsocieraten, wozu sienützen 247

Aufruhr in Feindes Landen, oh er als ein erlaubtes Vcrtheidi-gungsmittel anzusehen I, 87

Aufwand, ein Staat muß zuweilen großen außerordentlichenAufwand machen, dazu die Geldsummen aufgebracht werdenmüssen II, 428. Nothwendigkeit diesen außerordentlichen Auf-,wand aufzubringen 429. zu solchem sollte freylich ein Schatzvorhanden seyn, der aber öfters ermangelt 412. was für.Wege zu Aufbringung desselben vorhanden grr

Ausgaben,wornach sie bestimmet werden müssen I.gog.des Staatserfordern große Aufmerksamkeit II, 447. Fehler so öftersdabey vorgehen 448- auf was Art die Lehre von den Aus-gaben abzuhandeln 4z r. Grundsätze und Maaßregeln so-bey den Ausgaben des Staats nöthig sind: 1) man muß nichtsohne Ucberlegung und Ueberfchlag ausgeben 45z. besondereAnwendung dieser Regel, um Anschläge der Kosten zu machen454. 2) die Ausgaben müssen nie die Einnahme über-

steigen 4;;. Z) man muß nichts mit Schulden anfangen gz6.4) nian muß alle Ausgaben gewiß zu machen suchen will. z>man muß keinen Aufwand machen, wodurch die Einkünfte aufbeständig vermindert werden 458- 6) der Aufwand desStaatsmuß nicht außerhalb Landes gehen 459. 7) die Größe derAusgabe muß auf die Größe des daraus entstche»dcn Nu-tzens ankommen 461. 8) man muß die Ausgaben so ordnen,wie dadurch das Beste des Staats befördert wird 46z. y)man muß zuerst das Nothwendige besorgen 465. die Größeder Ausgaben selbst muß sich nach den Graden der Nothwen-digkeit richten 466. 12) nach den nothwendigen Ausgaben