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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
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der merkwürdigsten Sachen.

muß mau das Nützliche bestreiken 467. n) nach dem Nütz-lichen kann man erst an das Bequcmliche und Wohlanstän-dige denken 4L8. diese Ordnung der Ausgaben wird wenigin der Welt beobachü-t 469. 12) man muß allen drey Artendes Aufkyandes eine Genüge zu leisten suchen ibicl. iz) manmuß eine vernünftige Sparsamkeit beobachten 470 14) manmuß auf einen Gegenstand, zu welchem der Regent auch keinebesondere Neigung tragt, wenigstens so viel aufwenden, als esdie Wohlfahrt und der Nutzen des Staats, und die Wohlanstän-digkeit erfordert 47z. man muß auch bey den Ausgaben desSraars die allgemeinen Haushaltungsregeln vor Augen ha-ben, und daraus Grundsätze ableiten 475. 15) die Lämmermuß den Zustand aller Lassen genau wissen 476. 16) manmuß niems ohne Rechnung ausgeben 477. 17) man muß sichbey allem ungewissen Aufwande der Emreprcnneurs bedienen478- 18) man muß mit einerley Koste» alles mögliche zu be-streiken suchen 482 191 man muß die Kosten nicht erst selbst

nothwendig machen 481- 20) man muß alles mit Rath undVortheil in Verrath anschaffen 482 21) man muß bey den

Ausgabeaeschasslen eine gute Ordnung erhalten 484. gerech-te Emthellu ,g der Aus mben 485. ff. es ist nicht wohlgethan,wenn man für eine jede Ausgabe einen besondern Fond hat488- alle Ausgaben haben einerley Ursache und Endzweck 492.wie die Summen der Ausgaben zu bestimmen sind 494. wieder Herr von Seckendorf die Ausgaben an kleinen Höfen ein-theilet 496. Vorschlag der Ausgabcclassen in kleinen Staa-ten 4^7- Ausgaben für den Militair- Etat;o2. f f. Ausga-ben für den Civil'Etat ;zz. f f. Ausgaben für die Hofstatt zg;>Ausgaben sind ordentliche und außerordentliche;zz. 1) derordentliche Aufwand für den Hof läßt sich in vier Hauptarkeneintheilen ibicl. i) die Ausgabe der Chatoulle; diese begreiftwieder vier Numern unter sich zz6. s) von den Hand-Spiel-und Ergötzungs-Geldern des Regenten und der Personen sei-nes Hausts zz7- b) von den Kleidern und Juwelen für diefürstlichen Personen 5Z7. c) die Allmofen und besondern Gna-dengeschenke zzL. <l) der Aufwand für die Hoftapelle und Ar-zeneyen 559. 21 die Kosten zu dem eigentlichen Unterhalte desRegenten und seines Hauses, dabey 5 Numern vorfallen 542.-) die Erziehung fürstlicher Kinder 542. d) die Tafel bey Ho-fe 541. c) der Aufwand für den Marstall und die dazu gehö-rigen Reutfchulen und Stuttereyen 54z. cl) die Ausgaben zuden fürstlichen Wohnungen und deren Ausmeublirungen 544.e) die Bezahlung der für den Hof arbeitenden Handwerks-

leute