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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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der merkwürdigsten Sachen

Sparen, gehöret hauptsächlich zu Erwerbung des Vermögens

1,402

Sparsamkeit, woriuneu sie sich vom Geize unterscheidet 1,406.Las Ersparte muß zu Vergrößerung des Vermögens ange-wendet werden ibicl. ist uncigeutlicher Weise ein guter Wegdie Einkünfte zu vermehren 11,80. ist eine Pflicht der Re-genten 471. wie von ihr der Geiz unterschieden idiä. wirdmit dem Geize in der Ausübung öfters vermenget 472Spielen, was davon zu halten I, zy?. Anmerk.

Sporteln, warum sie nicht den Richtern zu überlassen ll ,Z 42Graar, was er ist i,zc>. das Vermögen desselben kann nichtgebrauchet werden, wenn man nicht auf dessen Erhaltung be-dacht ist 42. woraus dessen wahre Stärke entspringt 45.dessen Vermögen gründet sich aus das Vermögen der Pri-vatpersonen 52. was zur vollkommenen Sicherheit desselbengehöret 59. ein jeder ist nur auf seine eigene Glückseligkeitund Vergrößerung bedacht 6>. muß sich selbst genugsam er-kennen 6z. muß das Verhältniß einsehen, worinnen er mitandern steht 64. muß das Natur-und Völker-Recht unddie Gesellschaftspflichten gegen andere beobachten 66. mußdie Bewegungen und Absichten der andern Machte zu ent-decken suchen 67. dieses geschieht durch Gesandte oder durchgeheime Wege 68- dessen Maaßregeln bey Entdeckung schäd-licher Absichten 69. und worinn solche bestehen 70. die-jenigen, so am Meere liegen, erfordern eine Seemacht oderSchiffsflotte 8Z- muß alle Kriegesbedürfniffe in genügsamerMenge in Bereitschaft habe» 84. worauf dessen Stärkehauptsächlich beruhet 100. die Wohlfahrt desselben muß derEinigkeit im Glauben vorgezogen werden 104- die Glück-seligkeit desselben erfordert genügsamen Reichthum izo. wie

er seinen Reichthum vermehren kann i;Z. wird durch dieMenge der Einwohner glücklich lind mächtig iz8- diejeni-

gen , so dem Staate wirkliche Dienste leisten, solle;, frey vonContributionen seyn Z69. die große Wirthschaft desselbenhat mit den Haushaltungen der Privatpersonen viel ähn-liches ll , 464. in großen Staaten sind gemeiniglich sub-ordinirtc Cammern in den Provinzen und Hof - Cammer-collegia 642

Staatsangelegenheiten, beruheten zu Rom auf der Entschei-dung des Volkes l, 8 - Anni crk.

Staarskunft, was ihr Hauptzweck ist i,;o

Bbb 4 Siaars-