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Staatsverbrechen, die Untersuchung derselben kann nicht alle-mal nach den Formaliei, der Rechte geschehen, jedoch mußdie Gerechtigkeit beobachtet werden l, M
Sraarsvermögen, der vernünftige Gebrauch desselben ist derzweyte große Endzweck der Regierung ll, l. was unter demvernünftigen Gebrauche desselben zu verstehen 5. worinnendas Vermögen des Staats besteht ibill. was zu diesem ver-nünftigen Gebrauche gehöret 6. Grundregel», so bey demallgemeinen Gebrauche desselben zu merken 8- bey dem Ge-brauche desselben muß man dessen Beschaffenheit vor Augenhaben i2. man muß durch den Gebrauch desselben dessenhöchste Glückseligkeit zu bewirken suchen iz. man muß indem allgemeinen Gebrauche desselben sicher gehen 1;. wor-auf der besondere Gebrauch desselben ankömmt r6. diesesVermögen des Staats ist größteiitheils in dem Besitze derPrivatpersonen 17. was man das bereiteste Vermögen desStaats nennet ist. worinnen dieses bereiteste Vermögen be-steht idicl. ist der Gegenstand der Cameralwissenschaft 19.man muß die Substanz desselben selbst nicht angreifen 2;.der große Aufwand des Staats erfordert einen unmittel-baren Beytrag der Unterthanen zu den ordentliche» Einkünf-ten desselben 287. ein Staat muß zuweilen großen außer-ordentlichen Auswand machen, dazu die Geldsummen aufge-bracht werden müssen 408- Nothwendigkeit diesen außer-ordentlichen Aufwand aufzubrinaen 409. die Ausgaben desStaats erfordern große Aufmerksamkeit 447
Stadt, was sie ist I, 452. Unterschied unter solchen und Dör-fern 4Z4. Ursprung derselben, besonders in Deutschland 4 ZZ.Ursachen ihrer Aufnahme 4Z6. und die daher entspringendeEmtheilung derselben 4Z7
Stadtleben, worinnen es besteht I, 4gl. worauf die Stadt-Nabrimgsgeschaffke ankommen 4^7. bey den eigentlichenmuß man sich in keine andere Nakningsarten einlassen 24zStäbe, unter solche werden an großen Höfen alle Bediente ein-getheilet II, 548. Anmerk.
Stände, alle Stande und Unterthanen müssen zuförderst in An-sehung ihres äußerlichen Zustandes in einem gewissen Ver-hältnisse unterhalten werden 1,90- keiner darf den Reich-thum des Landes vorzüglich an sich ziehen 99
Stahlfabriken, sind von großer Nützlichkeit 1,26z
Stein-