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IX Abschnitt
XVII an die Bischöfe von Frankreich überschicketJahrvun . sollte, um von allen Welt rund Or-densgeistlichen ihrer Kirchensprengel ohne Aus-legung, ohne Einschränkung, Milderung,noch etwas anders, was den Bullen LnnocensX und Alexanders VII, den Berakhschlagun-gen der Geistlichkeit von Frankreich, und densowohl in gegenwärtiger Erklärung, als je-nen bls dahin ausgezeichneten und bekannt ge-machten Befehlen nachtheilig seyn konnie, un-terzeichnet zu werden. Das Parlamentsetzte sich wider diese Erklärung nicht, undmachte an dieser Bulle keine Einschränkung,welches dieser so aufgeklärte, so wachsame Ge-richtshof gewiß nicht zu thun unterlassen ha-ben würde, wenn er eine Ursache dazu gc»habt hätte.
Sobald die Bischöfe die Bulle und dieErklärung empfangen hatten, so bemühetensich alle, die Befehle öffentlich bekannt zu ma-chen, damit das neue Dekret und die Unter-zeichnung des Formulares, welches der Gegen-stand davon gewesen ist, ebenfalls bekannt wurde.Es würde in Ansehung dessen die vollkommen«ste Einförmigkeit unter den Prälaten des Kö«uigreiches gewesen seyn, wenn sich nicht dieBischöfe von Alet, von Pamiers, von Angersund Bravais in ihren Befehlen mir Einschal-tung der Unterscheidung des Rechtes und derThat auf eine viel ausdrücklichere und weit-
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