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X Abschnitt
xvn düng ausgewählet, und mit Nichtigkeit ange-Javthund, wandt srnd; daß die Gerechtsame des Königes,jene der Bischöfe darin» vertheidiget, dieGrundsätze des Königes durch eine Folge derB trachtungen und Beyspiele befestiget sind,welche über die spitzfindigsten Punkten dieserwichtigen Untersuchung ein Licht ausbreiten ,vor welchem es unmöglich ist, sich zu »erste«cken; daß alles dieses auf die Meynung derverehrungswürdigsten Schriftsteller, auf dierechtskräftigsten und kostbaresten Denkmäler,und sogar auf die Entscheidungen und selbsteigene Eingeständnisse der römischen Papste ge-v gründet sey; endlich da er die Grundsätze In-rwceus XI widerlegcte, da er zeigte, was manin der Form und dem Innhalke andungswär-Liges fand, war es nicht möglich, die Scho.«ung für seine Person, die Verehrung fürfeinen geheiligten Charakter und für seine Aue«toritäk, die Behutsamkeit, und die Vorsichtig,keit, die Reinigkeit seiner Beweggründe selbstin den Acten, welche gar keine günstige Aus-legung anzunehmen schienen, betreffend, unddie seinen erhabenen Eigenschaften schuldigeLobsprüche weiter zu treiben. Der Hr. Erz-bischof von Reims endigte seinen Bericht, in-dem er sagte, das; die weitere Meynung derkommissarien wäre, daß bey dieser Gelegenheitnichts anders zu thun wäre, als den Königzu bitten, daß er ein Nationalconcilium ver-sammeln, oder wenigst eine allgemeine Ver-stimm-