Band 
Neunter Theil.
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Die Sache von dem Regale. 17z

lung von der Geistlichkeit des Königreiches zu.sammen rufen zu lassen geruhen möchte, rnwelcher die durch ihre Abgeordnete vorgestellteKirche von Frankreich die Sachen gründlicheruntersuchen, und einen Entschluß fassen könnte,welcher fähig wäre , diesen grossen Handel zuenden, und ihnen das Kennzeichen der Aucto«ritat einzudrücken, welche nothwendig wäre,um alle Gemächer in den nämlichen Grund-sätzen und der nämlichen Lehre zu vereinigen.Dieser Rath wurde von allen Prälaten ein«wüthig angenommen, welche an der Zahl 41mit Einschluß 9 zu verschiedenen Bißthümernernannten, aber noch nicht geweyhten Präla«ten, ( weil der Papst aus einer Folge seinergemachten Schritte sich standhaft weigerte, ih-nen die Dullen zu ertheilen) das Protokoll un.terschreiben.

Der Entschluß, welcher von den Präla«taten , deren Gesinnungen wir erst bekannt ge-macht haben, gefastet worden ist, nämlichvon dem Könige die Zusammenrufung einesNationalconciliums oder einer allgemeinen Ver-sammlung, dessen Abgeordnete ausdrücklicheVollmacht haben sollten über das Regale,und andere mit dieser Sache verbundene Ge-genstände ein Endurtheil zu fällen, zu begeh«ren, wurde in dem grossen Rathe LudwigsXIV" untersuchet. Jene, welche ihn aus-machten , fanden bey einem Nativnalconcilium