i8o X Abschnitt
XVII lich werden. Dieses sind, sagen die PrälatenJabrbund. t^r Versammlung mir Beschliessung ihrer Er-klärung , die Grundsätze, welche wir von un-sern Värern empfangen haben, und welche wiran alle Bischöfe, welche die verschiedenen An-theile der französischen Kirche regieren, abzu-schicken beschlossen haben, damit wir die näm-liche Lehre, die nämlichen Gesinnungen, dienämliche Sprache haben.
Die Erklärung der Geistlichkeit wurdeein königliches Edikt, welches zu Saint Ger-main en - Laye im Monathe März 1682 her-ausgegeben worden ist, bestättiget, und den2zstendes nämlichen Monathes registrirt. Esbefiehlt, daß die vier Artikel bey allen hohenSchulen in die Register eingetragen, von denSchulen der Theologie, und der Rrchke gerlehret, von allen Doktoren und Licenriaten un-terschrieben, und von allen Kandidaten zu denakademischen Graden behauptet werden sollten;welches nicht allein zu Paris, sondern auch inandern Städten des Königreiches vollzogenworden ist. Die nämlichen Befehle sindseit dem oft wiederholet worden, wann dieUmstände es zu fodern schienen, und dieParlamente haben nichts mehr am Herzen,als die Vollziehung davon zu betreiben. In-dessen aber, daß die berühmtesten Schulen desKönigreiches den größten Eifer zeigten die Lehre,welche durch die Erklärung der Geistlichkeit ein-