46 Geschichte von Frankreich
die, der Protestanten Vorqeben nach, wider das Edict von Nantes warenl6n. vorgenommen worden. Die Commißarlen des Königs kamen noch einmal , dieVersammlung zu versichern, daß die Königin verlangte, daß alle die Verordnun»gen dieses EdickS unverbrüchlich gehalten werden sollten. Man antwortete ih-neu aber nur mir Verzeichnißcn der Klagen, und sie waren genöthiget, wieder nachHof zurück zu kehren, ohne daß sie die Ernennung der sechs Abgeordneten hatten er-hallen können. Im Gegentheil ließ die Versammlung sich angelegen seyn, derenfünf zu ernennen , denen man auftrug, nach Hof bis fünf verschiedene Vcrzeichnißezu überbringen, davon das erste, welche« man das allgemeine Vcrzeichniß hieße, sechsArtikel enthielte. So bald, als diese fünf Abgeordnete zu Paris angelanget waren,so erhielten sie Befehl, ihre Verzeichnis in die Hände des Kanzlers zu überliefern,welcher, nachdem er sie untersucht hatte, ihnen, in Gegenwart der Königin, derPrinzen vom Geblüt, und der Reichsbeamtcn, eröfnete, daß die königliche Erklä-rung auf ihre übergebene Schriften ausgefertiget wäre, und daß unter andern Arti-keln der König ihnen noch auf fünf Jahre lang die Sicherheiköplätze ließe, die manihnen zugestanden hätte, nebst einer Zulage von fünf und vierztgtauseud Livers zuden Geldmitteln, die zur Unterhaltung ihrer Prediger bestimmt wären. Aber erfügte hinzu , daß die Antwort des Königs auf die verschiedenen Bitten, so sie ge-than hätten , ihnen nicht eher sollte überliefert werden, als bis die Versammlungdie sechs Abgeordneten würde ernennet haben. Sie beklagten sich , daß , indem manihnen den Besitz der Sicherheirsplätze auf fünf Jahre zugestünde, man wider denGnadenbrief handelte, den sie im Jahr i6os. von dem verstorbenen König erhaltenharren, als durch welchen ihnen diese Plätze nicht auf eine so kurze Zeit vcrwilligct wä-ren. Als aber der Kanzler wider die Richtigkeit dieses Gnadenbriefs gestritten halte,so drungen sie weiter nicht mehr auf diesen Punkt.
Es war noch ein anderer Artikel, über welchen man sich ihnen standhaft wider-setzte. Die Protestanten in Bear» hatten Abgeordnete zur Versammlung nach Saumücgeschickt, eben als wenn sie mir den andern protestantischen Kirchen des Königreichs, eineGemeine ausmachten. Der Hof that die Erklärung, daß, baBcarn neuerlich mir derKrone wieder vereinigt worden, die Kirchen dieser Provinz nicht mit in den Edietenbegriffen seyn könnten , welche vorher» den protestantischen Kirchen waren ertheiletworden, und daß folglich die Sachen, welche die Kirchen in Bearn angiengen, fürsich ins besondere, und durch absonderliche Bittschriften müßten behandelt werden.Die Versammlung , welche der offenbaren Wahrheit dieser Sache nachgeben mußte,gestünde zwar ein, daß diese Kirchen nicht mit in den Edieren und Erklärungen begrif-fen waren, welche den Protestanten vor der Wiedervereinigung gedachter Provinzmit der Krone Frankreich waren ertheilet worden ; aber ste erklärete auch zu gleicherZeit, baß die reformierten Kirchen in Frankreich , vereinigt mir denen in Bearn,„ Seine Majestät bäten, daß das Edict, so wegen der Religion in Ihren Landen,, von Bearn, im Jahr 1592. ausgefertiget worden, mögie gehandhabct, und ihnen„ wegen ihrer Klagen und Bitten Recht verschaffet werden, rc. „
In der Folge gieng die Versammlung noch weiter, indem sie den fünf Abgc,ordneten, die ihre Schriften nach Hos brachlcn, befahl, wegen der Angelegenheitenvon Bearn nicht besonders zu handeln, dieweil die Versammlung nicht würbe umhinkönnen, eine Untersuchung anzustellen, wenn der Hof eine, den Protestanten gedachterProvinz nachtheilige Verordnung machte.
Allein