Band 
Siebendes Jahr 1743.
Entstehung
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r 74 Z. ir. Woche.

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haun Georg Opel. Als man zur cooleren? trat; fand sich der Auf-satz, den die Kaiserlichen vorlegeten, von demjenigen, welcher zu Pirnaverabfaffet worden, ganh unterschieden, verändert, einiges ausgelassen,und anderes hinein gesehet. Solcher Gestalt wollen es die Sächsischennicht annehmen, noch unterschreiben : und kam es dazu , baß selbigewürkltch deßwegen , um mündliche, reheLive Nachricht zu ertheilen ,und vr 6 re einzuholen, sich zu dem Churfürsten nach Dresden verfüge-ten. Allhie trafen sie noch den Französischen Gesunden tte körte an :welcher sich, Zeit ihrer Anwesenheit, alle mögliche Mühe gab, den Chur-fürsten auf andere Gedanken zu bringen : weil es aber vergeblich ; dasie den r 6 . ^pr. den Weeg auf Prag von neuem antraten , um gleicheZeit nach Berlin abgieng.

Zu Prag wurde die Sache hierauf richtig. Man findet Nach-richten von selbiger Zeit, da es heisst, die Kaiserlichen hatten nachgege-ben, und den Piruischen Aufsah angenommen. So natürlich es aber,daß selvige in einigen Stücken nachgegeben, das ist, von verschiedenen ih-rer ersten Forderungen abgestanden; so gewiß ist es auch, daß der Prä-ger Frieden würklich von den Pirnischen Tractaten unterschieden, und dieKaiserlichen , nebst der Catholischen Partey , dadurch noch mehr als indenselbigen gewonnen. Da der ganze Traetat, wie er in dem ikeurr»Luropseo , bey Lonäorpio , und anderswo , befindlich , viel zu weit-läufig ; so will mich des Ludoiffischen Auszuges bedienen, und, um nuretwas zu gedenken , aus selbigem wiederum einige der vornehmsten Pun-cten exrralu'ren : Es sotten Inemlich die meciiar Stifter , und anderegeistliche Güter, welche man vor dem Passauischen Vertrag ein-gezogen, den Augsburgischen Lonlellioos Verwanten verbleiben,die meciisc Stifter und Güter aber , wie auch diejenigen, welchenach dem passauischen Vertrag in ihre Gewalt gekommen , ih-nen in dem Zustand, wie ste dieselben den ^ djov. »617. besessen,noch 40. Jahre lang verbleiben; jedoch daß ihre Besitzer zwaraufLreis Lägen , nicht aber auf Reichs Tagen , vorum öc lettio-nem harren. Das Erz Stift Magdeburg solte der SächsischePrinz Huguttu? auf Lebenslang haben , die 4. 'Herrschaften aber,Duerfurrh, Iüterbock, Damm, und Bork, dem Churfürsten,als ein Magdejmrgisches Lehen , biß zu begvemer Auswechse-lung, gekästen werden , und dem Erz Herzog Leopold WilhelmBremen und Halberstadc , wie sie sich > 627. befunden, zukom-men. Die Reichs Sradc Donawerrh soll nach Erstarrung der

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