Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
JPEG-Download
 

unm der Regierung Ludwigs XIV. 42z

no.) Die gcmesdte Commißarien sollen auch in Kraft ihre« Gewalt« sich dahin Die Gränjeabemühen, daß sie die Gränzen wohl richten und unterstheiden, sowohl zwischen um

Gebieten und Ländern, die von Alters hero den gesagten Königen zugehört haben, umwelcher willen es Streit hat gegeben, als zwischen den Gebieten und Herrschaften, dieeinem jeden unter ihnen durch diese gegenwärtige Handlung sollen in Niederkand verblei-ben : Und soll von den gemelten Commißarien eine absonderliche Separation und Ab-sonderung der Burgvogkcyen und andern Güter und Herrschaftengemacht werden, wel-che dem Allerchrisilichsten König verbleiben sollen , von den andern Burgvogtheyen,

Gütern und Herrschaften, welche dem Cakholischen König bleiben: Also daß kein Zanknoch Streit deswegen lnskünftige vorkommen, noch die Einwohner und Unterthanenbeyderseits mögen verunrlchigek werden. Und i'«i Fall man sich nicht könnte über denInnhalt dieses Artikels und des vorhergehenden vertragen, so sollen Schiedsmanneraus beyderseits Bewilligung genommen werden, welche von allem demjenigen, waszwischen den Commißarien iß unerörtert blieben, sollen Erkänntniß einnehmen, unddie Urtheil und Bescheid, die die gcmcldte Schiedsmänner geben werden, sollen beyder-seits ohne Langsamkeit und Beschwerden vollzogen werden.

tu.) Was anbelangt die Begnügung und Abzahlung desjenigen, was man Schulden undbeyderseits möge schuldig seyn, vor die Ranzion der Kriegsgefangenen, und vor die ^

kosten, so sie in währender ihrer Gefangenschaft gemacht, von der Zeit an da der Krieg „ bezahletangefangen') bis auf den Tag des gegenwärtigen Friedens, nach Gleichförmigkeit der werde».Tractaken, die vorgegangen und geschehen seyn, von Auswechslung der gemeldten Gefan-genen, und nemkich derjenigen im Jahr 1646. der zu Soißons ist gemacht worden,als der Marggraf de Castel Rodrigo, Gouverneur in Niederland war, si> ist manübereingekommen, und hat man sich verglichen, daß man beyderseits jetzo du Unkostender Gefangenen, welche schon koß sind, oder in Kraft dieses gegenwärtigen Friedenssollen ohne Ranzion loßgelaßen werden, baar bezahlen soll. Was aber die andern Ge-fangenen bekrift, die Kraft absonderlicher Tractakcn und Auswechslungen , so m wäh-rendem Krieg, und vor diesem gegenwärtigen Tracrat seyn geschehen , sind losgemacht-worden, so sollen beyderseits Commißarien benamset werden, ein Monat nach der Aus-wechslung der Ratifikationen dieser gegenwärtigen Handlung, welche sich an dem Ort,darüber man wird übereinkommen seyn, gegen Flandern versammle« sollen, wohin mansuch die Rechnungen bringen soll, welche betreffen die Gefangene im Königreich Nea,polis und Sicilien, und die davon hangen, im mayländischen Staat, und Picmont,

!m Fürstenkhum Eatakogne, und der Grafschaft Roußillon und Cerdanna, nnd andernpanischen Orten, neben dem, was betrift die Gränzen von Frankreich und Niederkand:

Und wenn die Rechnungen , so wohl was ihre Ausgab und Unkosten vor ihre Unter-haltung als vor ihre Ranzion betrift , von ihnen find aus die Weiß , wie bey andernsolchen Trackaren ist gebräuchlich gewesen, gemacht und geschloßen worden, soll derje-nige unter den beyden Königen, der sich durch den Schluß der Rechnung wird des an-dern Schuldiger befinden, sich verpflichten , dem andern der gemeldten Könige, redlichund ohne Aufschub die Summen Geldes, die er wird dem andern vor die Unkostenund Ranzion der geinekdten Kriegsgefangenen schuldig verblieben seyn, in baaremGeld zu bezahlen.

n2.) Weit es sich möchte zutragen, daß die Partirukarpersonen, Venen bey-,dattft«li,rper,derseltS an der Wiedereinsetzung kn ihre Güter gelegen, zu derer Nießung und Eigen»chum sie solle», Kraffr gegenwärtigen TractatS, wiederkommen in ihrer Wiederemse- stMjs,, ^htzmrg und Bestallung, «llertzand Beschwerden, Streitigkeiten und Wderstand von den- beyderseits Ab-'

wenigen,