Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
JPEG-Download
 

unter der Regierung Ludwigs nv. 4; 5

n6.) Acht Tag hernach, welches wird der vierte Ianuarius seyn des nächst-folgenden Jahrs 1660. Allen durch den Allerchristlichsten König Sr. Catholischen Ma-jestät wieder eingeräumet werden die Platz, Ipercn, Baßee, Berg St. Vinoy, undfeine königliche Schanze , und alle die Posten , Stadt, Schanzen und Schlößer, wel-che der Krone Frankreich Waffen haben in dem Fürsienkhum Catalonien eingenommenund erobert, ausgenommen Roses, die Schanz der heiligen Dreyeinigkeit und Capo d«

QuierS, wie auch gleichfalls ebm an dem vierten Tag Ianuarii sollen durch den Ca-tholischen König wiedergegeben, und in die Hand undGewalt Sr. Allerchristlichsten Ma-jestät gebracht werden, die Platz Hesdin, Philippcviüe und Marienburg.

i l 7.) Nachdem der Prinz von Condee wird dem Allerchristlichsten König, fei- Wenn Avennrknem höchsten Oberherrn seinen Respect und Ehrerbietung erwiesen haben, und wieder midIüiich.in die Ehre seiner Gnad gesetzet seyn, so sollen durch den Catholischen König diePlätz AvenneS und Iulich unter die Hand und Gewalt Sr. Allerchristlichsten Majestätund des Herzogen von Reuburg gethan werden: Und eben an dem Tag soll der Aller-christlichste König Sr. Catholischen Majestät die Posten, Städt, Schanzen und Schlös-ser, welche Frankreich in der Grafschafft Burgund hat einbckomme» , auf die Weiß,und zu der Zeit, wie Ihr» Majestäten deswegen absonderlich sind mit einander »bereisgekommen, wieder restituiren und einräumen

118. ) Gesezt, und im Fall die gemeldke Commißarien welche werden verordnet Nach derNrän,.worden seyn, di« Oertcr zu erklären, welche einem jeden der gemelkten Könige sollen schridung Alle«in den Grafschafftcn und Seigneurien de Consians und Cerdanna zugrhören, würden

schon zuvor übereinkommen seyn , und mit gemeinem Vergleich die Deklaration gethan '

haben, nach welcher forthin die Gränzen der beyden Königreiche sollen gerichtet werden;wie auch, daß alle hieroben gemeldke Einräumungen wären schon pünktlich vollzogenworden, so soll Se. Allerchristlichste Majestät Sr. Catholischen Majestät den fünfte»

May des nächsten Jahrs , 6 ^c>. die Plätze und Port Roses, die Schanz der heilige»

Dreyeinigkeit, und Cap dc Quers, mit den Bedingungen, die Ihr» Majestät abson-derlich unter Ihnen verabschiedet, restilmren und einräumen.

119. ) Es ist gleichfalls abgcredtund verglichen, daß in der Austvechslung der I« Baff-eimdPlätze Bassee und Berg St. Vinox, und seiner königlichen Schanz, mit Philippeville, Wuwxbergenund Marienburg, wann dielelbige gcschicht, soll in den gcmekdten Pläzen soviel Ge- ünd

fchüz, sowohl an der Zahl als Gewicht und Gleichheit in einem wie in dem andern ge-laßen werde». Wir auch eben soviel Kriegsrästung, allerhand Gattung, und so viel werden.Proviant, darüber die geordnete Commißarien beyderseits aufrichtig und redlich werdenübereinkommen, und es machen , vollziehen und ins Werk stellen; dergestalt, daß das-jenige, so sich in einem mehr als in dem andern befinden wird, möge aus den gemeld-ten Platzen gezogen, und anderwärts hingeführet werden , wo es einem der gemeldke»

Könige gut dürsten wird, welchem dieser mehrere Theil der gedachten Sache möge zu-stehen.

irv.) Ihre höchfigemeldte Majestäten haben gleichfalls verabschiedet, abgeredet, Solcher Der»beschloßen, «nd versprechen auf Ihr königliches Wort , Treu un.d Glauben, daß ein gleich soll bey,jeder seines Theile ihre Ordre an die Generale« ihrer ArmeeH» mrd Gouverneurs ihrerWaffen und Länder schicken wollen, damit sie die Hand darob halten sollen, daß die ge- thaugeneinLNd-r Einräumungen der Plätze au gewißen Tagen, die hieoben find vorgesetzet,mögt«« vollzogen worden, daß sie aufrichtig und redlich zusammensetzen, Mittel und

a8<

Gesicht von Frank- XV. Theil, <K)