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Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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426 Sammlung der vornehmsten Friedenöschlüße

ssse andere Wege erdenken, was zu treuer Vollziehung desjenigeu, so Mischen IhrenMajestäten ist versprochen und verabschiedet worden, auf die Weiß, und zu der Zeit,wie gesagt ist, wird dienen mögen-

I2l.) Wann der Herzog zu Lothringen den gegenwärtigen Fried in diesem, soihn anbetrifft/ mit denen Bedingungen, so oben zwischen den Königen sind versprochenworden, und nicht auf eine andere Weiß annimmet, so wird Se. Merchristlichste Ma-jestät den gemelbten Herzog in vier Monaten, von dem Tag an zu rechnen, da dieAuswechslung des gegenwärtigen Trackats geschehen, wieder in feinen Staat, Landund Platz, wie oben gesagt, einsetzen; ausgenommen dasjenige, so Sr- Allerchrist,lichch'N Majestät eigenthiimlich, und mit der höchsten obrigkeitlichen Gewalt, trafstdieser Traktaten, verbleiben sollt Wohkjiehend, daßgemeldter Herzog, ehe und zuvorer rvieder wird eingesetzet, und über das er die Bedingungen, die Ihn in gegenwarti,gen Frieden angehen und betreffen, annimmet, zirvor Sr. Allerchri'stsichsten Majestätzu Dero guten Begnügen alle verschiedene schrlfftliche Scheine u'nd Obligationen, dieer Dero soll einhändigen, wird geliefert haben, nach Gleichförmigkeit dieses Tractatö,und auf die Weiß, wie hieoben specificirt und öffentlich zugesagt worden-

. i22.) Über die Herzogen zu Savoyen, den Herzogen zu Modena und den

Prinzen de Monaco, weiche als Bundeöverwandken der Krone Frankreich sind vor-nehme Mthaadler dieses Trackats, wie es oben in diesem Frieden und Verbindniß,mit gemeiner Abred und Bewilligung der gcmcldtrn Könige, des Allerchristlichsten unddes Catholischen, ist eingebracht und gesetzet worden, sollen auch in diesem Friedeneingeschloßeu seyn, wenn sie wollen, auf Seiten Sr. Allerchristlichsten Majestäterstlich unser heiliger Vater, der Pabst, der heilige apostolische Stuhl: dieChur- und andere Fürsten des Reichs, als VundeSgenoßei,, mid mir SeinerMajestät zur Erhaltung des Münstcrischen Friedens vereinigte, nämlich die Her,reu drey Churfürsten, der zu Maynz, der zu Eölln, und der Pfalzgraf am Rhein,Herzog zu Ncuburg, der König in Schweden, als Herzog zu Bremen und Verven,die Herzogen Angustus, Christian Ludwig , und Georg Wilhelm zu Braunschweig undLüneburg, der Landgraf zu HeßemCaßck, der Landgraf zu Darmftadt, der Herzog unddie Herrschaffr Venedig, die dreyzehn Ort der Eidgenoßenschafft und ihre Bundesgc,noßen und Vereinigte, und mwere Könige, Potentaten , Fürsten, Stände, Städ,re, und absonderliche Personen, welchen Se. Merchristlichste Majestät auf gebührendeAnhaltung, die sie bey Dero thun werden, wird gestatten und erlauben, daß sie sei,«es Theils in diesem Tractat begriffen werden, und wird in einem Jahr nach pub»Wirten Frieden, durch eine absonderliche Deklaration, dicftkbi^e Sr. Catholischen Ma-jestät nahmhaft machen, daß sie der Gutthat des Friedens mögen genießen, sowohl diehieoben genannte, als die andern, die diesckbige in gcmekdter Zeit noch benennen wer-den. Ihre Majestäten werden auch Ihre Erkkarungs- und Verpflichtungs-Brieft, dirßr dergleichen Fällen erfordert werden, gegeneinander ertheilen, alles mit ausführlicherDeclaration, daßgemeldter Caihol'Mer König weder ciireLtcmenr noch iuml-c-Äornenr, vor sich oder durch andere, keinen unter denjenigen, dle aus Seiten des All«,christlichsten Königs ündbieobeu, oder werden hernach noch durch eine ausführliche Er,Klärung darinnen begriffW^verdeu, anfechten dörffe: Und so gedachter Cakholischer Kä,«ig etwas gegen sie hat zu fordern, so kann er es rrur allein durch den Weg der Rech,ren vor den ordentlichen Richtern suchen, und nicht mit Gewalt aus keine Weiß es

rrz.) Auf