Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
JPEG-Download
 

unter der Regierung Ludwigs xiv. 465

fo.) Wegen dieses solchergestalt geschlossenen Friedens versprechen die kaiserliche»und könkglichenGesandten, und deren deputieren Reichsstande Bevollmächtigte,daß er so, wieer von dem Kaiser, .dem Reich und dem Allcrchristl. König, nach gegenwärtiger Formeingerichtet beliebet worden, soll unverbrüchlich ratificirct und gehalten, und die Ra»tifications - Instrument« innerhalb sechs Wochen von dem heutigen Tag anzurechnen,oder ehe noch, wann es geschehen kan, gegen einander ausgewechselt werden.

61 .) Zu mehrerer Beglaubigung und Sicherheit dessen, haben so wol kaiser,als königliche extraordinaire Gesandten und Bevollmächtigte, samt denen der HerrenChurfürsten, Fürsten und Ständen des 'Reichs, zu diesem -Eu GevoKmächtigten Ab-geordneten, diesen Tractat mit eigenen Händen unterzeichnet, und mit ihren Sigillen be-stätiget. Geschehen im Schloß zu Ryßwick in Holland, den dreyfigsten October, des1697 . Christ-Jahrs.

(I..8.) D. A. Gr. von Kauniz. (1..8) N. A. von Harley, Bonneuil.

(I..8. Heinr. I. Gr. von Strattmann. - (O.8.) Ludwig Verjus, de Erecy.(l-8.) I. F. Freyherr von Seilen. (l.8.) Franz von CalliereS.

Im Nahmen des Churfürsten von Maynz:

(1. 8.) M. Friedrich, Freyherr von Schönborn, l.e§ar.

(8 8.) Ignat. Ant. Otten, Gevollmächtigter.

(1..8.) Georg Wilhelm Moll, Gevollmächtigter.

Im Nahmen des Churfürsten in Bayern:

(Ü.8.) Von Prielmeyey, extraordinaire Gesandter und Gevollmächtigter.

Im Nahmen des Hauses Oesterreich:

(1^.8.) Francis. Rudolph von Halden, Freyherr von Tratzberg, rc.

Zm Nahmeu des Teulschmeister-Ordens:

(l^.8.) Carl, Freyherr von Loe, Teutscher Ordens - Ritter.

Im Nahmen des Fürsten und Bischoffs zu Würzburg:

(I..8.) Johann Conrad Philipp Ignatius, von Tastungen.

Im Nahmen des Churfürsten zu Trier, und Bischoffs zu Speyer:

(1^.8.) Johann Heinrich von Käysersfeld, Gevollmächtigter.

Im Rahnien des Fürsten und Bischoffs zu CostanH:

(l.,8.) Friedrich von Dürrenhetm.

Im Nahmen des Bischoffs und Fürsten zu Hildesheim:

(I..8.) Carl Paul Zimmermann, Canzler, geheimer Rath und Gevollmächtigter.

Im Nahmen des Churfürsten zu Cölln, als Bischoffs und Fürsten zu Luttich:

(1. 8.) Johann Conrad Norf, gevollmächtigter Oepurarug.

Im Nahmen des Bischoffs und Fürsten zu Münster:

(I..8.) Ferdinand, Freyherr von Plctrenberg und Lchnhausen, Lccles. Oatkeär. kr-6erd. Le llilci^k. resp. Oeoanus Le t^apir.

Im Nahmen des Churfürsten zu Pfalz, als Herzogcns von Neuburg:

(1..5.) Johann Heinrich Hettermann, Gevollmächtigter.

Im Nahmen des Herzogen von Würtemberq:

(1. 8) Johann Georg, Edler Herr von Kulpis, des H. Röm. Reichs Ritter, gehei-mer Staatsrath und Director.

(I..8 ) Anton Günther von Hespen, Ober-Rath und herzoglicher Gevollmächtigter.

. Im

Gesch. von Frankr. XV. Theil. (P)