4Sc> Sammlung der vornehmsten Friedcnsschlüße
Frledk« Me- halt des Westphälischen Friedens regullret werde, damit man augenscheinlich sehen kön,aen,n'cht« neues »e, daß der Allerchristl. König nicht verlange »och jemals verlanget habe, eine Neue,ema fiMkl ivis gedachten Traktaten zu machen.
Einige beso», 2-.) Se. Allcrchriftl. Majestät verstricht auch, gleich nach dem gcschloßenender-- bed„u§cn Frieden, der Hamiltonischen Familie wegen des Herzogrhums Chatelcraut, dem Her,Wi'dererstat zöge von Richerpont, wegen seiner 2 lnsoroercmgen an Frankreich, dem Herrn Charlestungc». Douglas, wegen einiger prätendirten Landgüter und verschiedenen anderen Personen,Recht zu sprechen.
'Hrevkassung der 2?') Ihro Großbritannische und Allerchristl. Majestäten wollen mit mutucller^krie «aefanqe. Bewilligung alle von beyden Theilen gemachten Kriegsgefangenen, ohne Distinktiv«ncn aus beyden und Ranzion, nur daß sie die wahrender Gefängniß gemachten Schulden bezahle», wie,Seiten. derum in Freyheit setzen.
Bestätigung der 24.) Man hat sich von beyden Theilen verglichen, daß alle Artikel samt undGwantie de« sonders des zwischen Sr. Allerchristl. und Portugiesischen Majestät heute gcschloßenen' Friedens, durch gegenwärtigen Traktat confirmkret seyn sollen; und damit derselbe best-und S^lreucr und unverlezter gehalten werde; so nehmen Ihro Großbritannische Majestät
b ' die Garantie deßelben über sich.
Wie auch ds 25.) Der heute zwischen Sr. Allerchristl. Majestät und Sr. Königl. Hoheit«litGavvy!». dem Herzog von Savoyen angefangene Frievenstractat ist als ein wesentliches Stück indiesem Traktat insonderheit mit eingeschloßen, und darinnen konfirmiert, als wann erallhier von Wort zu Wort inseriret wäre, und Ihro Großbritannische Majestät erklä-ret ausdrücklich, daß Selbe an die Promeßen und darinne enthaltene Clausuln der Sl,checheit und Garantie, vollkommen, wie an diejenigen, dazu sie sich vorher verbindlichgemacht, wolle gehalten seyn.
Einschließung 26.) Der Durchl. König in Schweben mit besten Königreichen, Herrschaffken,des Kömgs in Provinzen und Rechten, der Großherzog von Florenz, die Republik Genua, und^dkscrDu istw Herzog von Parma find in diesem Traktat aus die beste Art und Weise mit be,rea. ' griffen.
- 27.) Höchstgedachte Königl. Majestäten haben in diesem Traktat auch die Hansee-
Städte und ' Städte, nahmentlich Lübeck, Bremen, Hamburg, «nd die Stadt Danzig, mit ein,Danzig. schließen wollen, zu dem Ende, daß gleich nach dem gcschloßenen Gencralfrieden diedie Hansee - Städte und Danzig, als gemeine Freunde, hinführo eben diejenigen Vor-theile in den Commcrcien, welche sie vormahls in beedcn Königreichen, entweder durchTraktaten, oder aus alter Gewohnheit gehabt, genießen können.
Eventual-Em- 2->.) In diesem Frievenstractat sollen alle diejenigen, welche von beyden Thes,schließnng nochlenmit allgemeiner Bewilligung, entweder vorder Auswechslung der Ratifikationen,^^tt^ff ^oder Monath hernach, ernennet werden, mit begriffen seyn.bewnnk wetten 29.) Endlich sollen die solennen Ratifikationen dieses Traktats in guter und ge,wogten. höriger Form von beyden Theilen vorgewiesen, und zu Utrecht innerhalb vier Wochen,Tcrmm jn AuS'von dem Tage der Unterzeichnung an zu rechnen, oder, wann es seyn kann, noch eher,wechslling d r ^ einander ausgewechselt werden.
Sialiticalionkn. ,0.) Zu deßen Beglaubigung haben Wir Endes Unterschriebene eptraordlnaireSchluß undBe» AmbassadcurS und Plcnipotenkiarien Ihro Großbritannifchcn und Sr. Allerchristl. Ma,lcü''u»Svorstc'. ^ dieses Gegenwärtige mit unsern Händen unterschrieben und unsere Siegel darausHender Art.kel.brecht den (;r. März) 11. April, Anno 17.z.
(L..8) Johann Bristol. (L..8 ) Strafford.
(I..8.) Hupelss,. Menagep.
XU. Fr!O