Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
JPEG-Download
 

unter der Regierung Ludwigs xiv. 48z

davon zu ziehen, sie anderwärts hin zu verführen, über ihre Güter und Ansprüche, si>wohl Lebens als Sterbens halber zu disponiren und zu contrahiren, mit aller Nachfolgeund Gerechtigkeit, als sie dieselbe vorhin bis jetzo genoßen. Zu mehrer Bekräfftigunggegenwärtiger Ceßionen, sollen dieselbe beiderseits in die Register und Protocollen derPsrlementer, der Rechnungskammern von Paris und Dauphine, des Rathhauseö undRechnungskammer zu Turin, des Raths in der Grafschafft Nizza, eingeschrieben undeingetragen, auch die Expcditiones hierüber binnen drey Monatsfrist, von dato derRatifikation diesesTractats an zurechnen, ausgeliefert werden.

Und wie es nicht möglich seyn wollen, durch sothanen Tractat die Gränzen und , ..Dependenticn der abgetretenen Plätze einzurichten, so hat man beyderseits gut befunden,diese Einrichtung an Commißarien zu verweisen, welche beyde Theile binnen vierMo-rj^ yoki- ndSnathen, von dato dep Unterzeichnung des Tractats, benennen werden, um diese Sttit« auszumachen,tigkeit in der Güte beyzulegen.

5. ) Gleichwie nun zufolge deßen, was zwischen Sr. Merchristl. und Sr. Ca-SvanischeMer,tholischen Majestät an einem, und Ihro Großbritannischen Majestät am andern Theile, gäbe der Inselals eine wesentliche und unumgängliche Fricdensconditign verabredet worden , daß der S>c lien an denallerdurchlauchtigste und großmachtigste Fürst und Herr Philipp der V von GOttes t"^?'Gnaden, Catholischer König in Spanien und Indien, an Se. Königl. Hoheit von hetzsen.Savoyen, und an Deroselben Nachfolgers, die Iusul und Königreich Sicilien, »lebst

den dazu gehörigen Insuln, mit alle,» Zugehörungen und Dcpendentien, keine ausge,nommen, mit aller Souveränität, in Form und auf Weise, wie solches klwftig, indem Tractat zwischen Sr. Catholischen Majestät und Königl. Hoheit zu errichten, fer-ner ausgedruckt werden soll, völlig abtrete und übergebe; als erkennet hiermit der Al-lerchristl. König und declariret, daß diese Abtretung der Insul und Königreichs Sici-lien, samt den Zugehörungen und deßen Depcndcntien, wie solche von Dero Enkel,dem Catholischen Könige an Se. Königl. Hoheit geschehen , eine beständige und wirkli,che Friedenscondilion seyn soll. Se. Merchristl. Majestät consentiret und will, daßdiese Condition ein wesentlicher Theil sey gegenwärtigen Tractats, daß sie Kraffc undGültigkeit habe, als wäre sie von Wort zu Wort hier eingerückt, und durch sie selbststipuliret oder versprochen worden. Sie erkennen hierauf, in Krafft dieses Tractats,

Se. Königl. Hoheit von Savoyen vor den einigen und rechtmäßigen König von Sici-lien, und um desto »nehr die Wirkung dieser Ceßion an den Tag zu legen, so versprichtSe. Merchristl. Maiestät bey ihrem königl. Worte und Glauben, sowohl vor sich, alsauch vor Dero Nachfolgers, sich niemals darwider zu setzen, nichts Widriges gegenbesagte Ceßion vorzunehmen, deren Vollziehung unter kcinerley Verwand oder Ursa-che zu verhindern, sondern sie im Gegentheil zu halten, und nnverbrüchlich halten zulaßen , mit Verheißung alles Beystandes nnd Hülfe wider alle, so dieselbe anfechtenwollen. Wie Sie dann noch weiter versprechen , Se. Königl. Hoheit, und Dcroscl-ben Nachfolgers in ruhigem Besitz dieses gemeldeten Königreichs zu maintenircn, undzu erhalten, nach dem Innhalt der Artikel, welche in gedachtem Tractat zwischen Sr.

Catholischen Majestät und Sr. Königl. Hoheit stipuliret werden sollen.

6. ) Der Merchristl König consentiret gleichfalls und will, daß die Erkenntniß Feststellung der

und Deklaration des spanischen Königes, welche, auf den Fall ermannender Leibes« S avot scheuerben, die Succeßion der Krone Spanien und Indien an Se. Königl. Hoheit und auf

Deroselben männliche Descendenten, aus beständiger und rechtmäßiger Ehe gezeuget,x^.g„"^^^wie auch an die Prinzen des Savoi<chen Hauses, und Deroselben männliche Nachkom» " '

men, aus beständiger und rechtmäßiger Ehe gezeuget, mit Ausschließung aller ankern,

(R) - verspricht