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Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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rNi-Olkam-sNetzen- was anSavoyen durch

Kaiser Lopvld

-irgrime» worSE

484 Sammlung der vornehmsten Friedensschlüße

Verspricht und zueignet, sey und bleibe ein wesentliches Theil dieses Tractats, zufolgealler gemachten ClarMn, die enthalten sind in einer Acte, Schrifft oder Entschlief,sung, so Se. Catholische Majestät den fünften November >712. schon gemacht, ze-billigek, und die Stände und Abgeordneten,aller spanischen Provinzen, (las (_orr^z)durch eine Acte vom neunten November bestätigen laßen: welche Arten des Königes vonSpanien und seiner Stände, in dem künftigen Tractat, zwischen Sr. CatholischmMajestät und Sr. Köuiczl. Hoheit vollständig eingerückt werden, und «ich allhier soviel gelten sollen, als waren sie wirklich von Wort zu Wort eingerückt worden. DieRcnunciationen oder Verzichten des Herzogs von Berry, und des Herzogs von Or-leans, vor sich und alle ihre Descendenten zu ewigen Zeiten, auf alle Rechtsansprücheund Hoffnung zur Nachfolge in der spanischen Monarchie versaßet, aus Ursachen undBeweglichen, so in den Acten vom neunzehnden und vier und zwanzigsten November1712. und in des Allerchristl. Königs schon vorher im Martlo pstklicirten Patent ent-halten, und zu Ende dieses Tractats einzurücken sind, sollen glcichergestalt zu ewiger»Zeiten, als ein wesentliches Theil dieses Tractats gelten. Se. Allerchristl. Majestät,welche die Bewegniße zu gedachten Erkennungen, Deckaratkouen, Verzichten und Ac-ten, als das Fundament und Versicherung eines beständigen Friedens , erkennet, ver-spricht vor sich, Dero Nachfolgere und vor die Prinzen, die solche Verzichten gethan, undvor Denselben Nachkommen, daß man dieselben nnverbrüchl'ch halten , niemahlen et-was darwieder einwenden, noch einzuwenden verstatten werde, weder direkte, nochlndirecte, weder überhaubt, noch insbesondere, auf was vor Manier und Weise es im-mer geschehen könne; sondern sie werden im Gegentheil verhindern, daß niemand, weres sey, zu welcher Zeit oder aus was vor Ursachen, Grunde nnd Bcwegnißen, wiesie auch seyn, darwieder handeln könne. Se. Allerchristl. Majestät engagirct und ver-pflichtet sich vor sich selbst, und auch vor ihre Nachfolgere, wider alle und jede , nie-mand ausgenommen, das Succeßionsrechk Sr. Königk. Hoheit von Savoyen, undLer Prinzen des Hauses Savoyen, auf die Krone Spanien und Indien, zu maintc-mren, nach dem Innhalt und Maaße, wie es gesetzt ist durch die Acte des spanischenKöniges vom fünften-November 17,2. durch die von seinen spanischen Ständen denNeunten November 1 r. erfolgte Bestattung, durch die Renunciatlonen der beydenHerzoge von B"-ry und Orleans, und durch andere oben angezeigte Briefe. Se. Ma-jestät iwll auch, anf begebenden Fall, alle nöthige Macht anwenden, denjenigen Prin-zen des Hauses Savoyen, an welchen gedachte Succeßion gehören wird, in Besitz der-selben zu setzen, laut gegebener Versicherung gegen und wider all diejenigen, so sichdar-wiedcr zu setzen Luft haben möchten. Alle Acten, Schküße und Protestationen, welchegeschehen könnten, oder geschehen seyn möchten wider offt gedachte Deklarationen, Re-nunciationen, Acten, und darinnen vor gültig erkannte und eingegangene Rechtsansprü-che, sollen angesehen und geachtet werden, als Dinge so der Sicherheit des Friedensund der Ruhr von Europa zuwiderlaufen , und darmenhero durch diesen Tractat vor nullund nichtig erkläret werden^

7.) Um die allgemeine Ruhe , ionderllch in Italien, noch mehr zu versichern,hat man sich auch verglichen . Laß die Ceßionen oder Landesabtretungen , so der verstor-bene Kaiser Leopold in einem Tractat vom achten November r crg. an Se. Königs.Hoheit von Savoyen gethan, wegen des Theils vom Fürstrnthum Montftrrak, wel-ches der verstorbene Herzog von Mantua besetzen, wegen der Provinzen Alessandria üydValenz«, mit allen Ländereyen zwischen dem' Fluße Po und Tanaro, wegen des Lsmel-Arr<scheu, Val de Setzn, und des Rechts über die Lehen von Lunches; inglelchen was