Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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4y6 Sammlung der vornehmsten Friedensschlüße

erfolgen. Zu dessen Beglaubigung obbenannte extraordinaire Ambassadeurs und Ge-vollmachtlgte solchen eigenhändig unter schrieben und besiegelt haben. Geschehen zu Utrechtam Rhein, den n. April, r/tz.

Absonderlicher Artikel.

Wie es wegen Nachdem die französischen extraordinaire Ambassadeurs und Bevollmächtigten,Evakuation ppn vermöge des andern Artikels, gegenwärtigen, zwischen Ihro Allerchrisil. Majestät undRheinbergrn zu Ihro Maiestät in Preußen heut unterzeichneten Friedens, daraus bestanden, daß derhalten, Konig in Preußen seine in Rhcinberg habende Besatzung, binnen der alldort beliebtenZeit, noch nicht abführen könne, gleichwie anderer Orten geschehen, so haben dieKönigl. Preußischen extraordinaire Ambassadeurs und Bevollmächtigte, in Betracht,daß der Friede von Seiten des Reichs noch nicht vollzogen, nicht dafür gehalten, daßsothaner Vorbehalt absonderlich geschehen könne. Als erklären ße gegen die Königl.Französischen exrraordiuaire Ambassadeurs und Bevollmächtigte, trafst dieses sich dahin,daß sobald der Friede von Seiten des Reiches, seine Richtigkeit ebenfalls haben werde,Se. Königl. Majestät in Preußen Dero Truppen so dann aus Rheinberg ziehen woll-ten, jedoch mit dem Vorbehalt, daß unbeschadet der Einräumung dieses Orts, IhroKönigl. Majestät in Preußen, die wider das Erzstisft Cölln habende Ansprüche, inihrer Gültigkeit verbleiben, dieses auch verbunden seyn solle, mit Ihro Majestät sichhteßfalls zu vergleichen , und Dcroselben solche gut zu thun.

Dieser Artikel soll von eben der Gültigkeit seyn, als ob er obenstchenden Frie-den von Wort zu Wort mit einverleibet, sollen auch die Ratifikationen von selbem ,gleichwie bey jenem, erfolgen. Zur Beglaubigung deßen allen haben offt besagte extra-ordinaire Ambassadeurs und Gevollmächtigte sich eigenhändig Unterschrieben, und mitihren Siegeln bedrucket. Geschehen Utrecht am Rhein, den i l. April, 171z.

(O.8.) Huxelles. Danhoff.

Menager. (O.8.) Marschal von Biederstem.

XV.

Friedensschluß

zwischen Frankreich und Holland, getroffen zu Utrecht, den n. April,

- im Jahr l?,z.

. Nahmen der A erheiligsten Dreyfaltigkeit. Allen gegenwärtigen lind hernachErnennuna bcy. folgenden sey hiermit zu wißen, daß es in Zeit dieses sehr blutigen Krieges, wo,derseits Äbgk' durch Europa eine geraume Zeit her beunruhiget worden, der göttlichen Vorsehungsandten. gefallen, der Christenheit das Ende dieses Unheils zuwege zu bringen, indeme Diesel-be ein eiferiges Verlangen zum Frieden in dem Herzen oes Allerhöchsten, allervor-treflichsten und großmächtigsten Fürsten Ludwigs des XlV. durch GOttes Gnaden,A -erchristl. Königs von Frankreich und Navarra, erhalten, immaßen Se. Allerchristl.Majestät über dem kein ander Absehen haben, als denselben kräfftig und beständig durchdie Billigkeit der darinnen abgeredtcn Conditionen zu machen; und die Herren General-siaaleu der Niederlande, als welche ihrer SeitS gewünkchet, aufrichtig, und so viel anihnen, zu Wiederherstellung des allgemeinen Ruhestandes alles beyzutragen, und in dieM Freundschafft und Wohlwollen Sr. Allerchristl. Majestät wieder einzutreten, be»

williget