Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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518 Sammlung der vornehmsten Friedensschluß«

thauen Lasten und Beschwerungen, die nicht anders als durch ihre unüberwindliche Tapfer»keit, standhafte Liebe und Treue hatten erdultet werden können, zu entledigen, haben unsallen möglichsten Fleiß anwenden gemacht, um mit denen vereinigten Machten, gegen undwieder die zwey Kronen , einen allgemeinen Frieden zu erlangen, und denselben unsermeigenen Intereße vorzuziehen, und nachdem man mit der Königin von Engelland übereinen Frieden zu tractiren angefangen, und zwischen den drey Kronen Spanien, Frank-reich und Engelland dahin verglichen, daß ich in meinem eigenen Nahmen und meinerNachkommen , von dem Recht, welches ich auf die Krone von Frankreich rc. habe odermöchte haben, renunciren sollte, als in der nachgesetzten Acte ausgedruckt stehet.

Und gleichwie die Renunciakion und oben angeführte Acte auf meinen Befehlan die Stände meines Königreichs, mitgetheilet sind, welche zu größerer Kraft ge-dachter Renunciation und Acte an diesem Orte versammlet sind, und dieselbe In allenTheilen angenommen und ratificiret haben, und gemeldte Stande in ihrer Vorstellungvom neunten November mich auch ersuchen ließen , daß ich nach meiner Königl chenKlugheit befehlen sollte, daß die Ausschließung der Häuser von Frankreich und Öester*reich, und der Rang der Kronfolge im Hause Savoyön, nach allen meinen Nachkom-men (so wie in mehr obbesagker RenunciationSacte weitläustiger ausgedruckt stehet,) allein Fundamentalgcsetz fest gestellct werden sollte, als eine Sache, die so wohl vor dieBeförderung des allgemeinen Friedens in Europa, Ruhe und Wohlstand meiner Uri^terthanen, als auch zum allgemeinen Besten dieser Königreiche dienlich und förderlichist: So habe ich nach eingenommener Meynung meiner Räthe gut befunden, undbeschloßen, zu befehlen: So wie ich Kraft dieses gebiethe und befehle, daß jeden inobberegrer Acte versaßeten Dingen allewege nachgelcbet, erfüllet und ausgeführet wer-den solle, nach derselben Innhalt: und zu Folge dieser Acte sind so wohl ich , als allemeine Nachkommen ewig von der Succession auf die Krone von Frankreich auögcschlosisen, also daß wir niemahls in derselben Krone succediren können , unrer welchen, Vor-wand, Zufall oder Gelegenheit, oder zu welcher Zeit es seyn mochte. Desgleichenwerden alle Prinzen aus französischem Geblüt, und alle die von deren Stamme ,eyn,jetzund oder ins künftige, durch gemeldte Acte, wiederum von der spi.rüschcn Monar-chie ausgeschloßen; und alle Prinzen vom Hause Oesterreich, die jetzt sind, oder nochkommen werden, sind auf dieselbe Weise ausgeschloßen, al'o daß weder der eine, nochder andere, bey keiner Gelegenheit, welche bereits gedacht , oder noch beoachr werdenkönnte, zu der spanischen Monarchie, oder denen Provinzen, die nun sind, oder hin,künftig an derselben verknüpfet werden möchten, succediren könne; und nach Abgangmeiner königlichen Person, und meiner rechtmäßigen Nachkommen, mann - als weib-lichen Geschlechts, declarire ich, daß der Herzog von Savoyen, seine Söhne und männ-liche Nachkommen von der spanischen Linie, aus einer standhaften und rechtmäßigen Eheentsproßen, darnach der Prinz Amadeus von Carignan , deßen Söbne rc. und dannder Prinz Thomas und so weiter, als obgemeldt, zu dieser Monarchie succediren müs-sen. Es ist mein Wille, daß diese Ordnung in der Succession behalten, und also aus-geführet werde, des Vertheilunngsrecht, gemeiniglich Partida genannt, welches vonder Art und Weise der Succession in diesem Königreiche spricht, und aller andern Ge-setze, Verordnungen, Statuten und Gewohnheiten, wie sie auch Rahmen haben, undhiergegen streiten ohnqeachtet, und ungeachtet aller testamentarischen Dispositionen,welche die Könige, unsere Vorfahren, bey ihrem Lebzeiten gemacht, und ohngeachtetder Declaration, welche wir in Favcur der Herzogs von Orleans, seiner Söhne undNachkommen, als der verstorbenen Infamin Anna Mauritia, Königin von Frankreich,