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der in einem solchen Falle keinen Einfluß auf die Ent-schließungen des Gesetzgebers haben dürfte *). Gäbedergleichen Maaß - Regel auch Anlaß zu einem Deficit;so helfe er diesem doch lieber aus einem andern Wegeab *°). Der Staatsmann muß vor sich hinaus auf dieFolgen sehn; seine Aussicht muß groß seyn und sich inSWeite erstrecken: und wenn er sie erweitert; so mußer wohl erkennen, daß durch Ueberhandnehmen desTrun-kes am Ende das Staats- Einkommen noch unendlichmehr leiden werde, als eine überhingehende Einbuße,die sich auf andre Art ersehen laßt ^). Bedarf'6wohl der Mühe, die Wirkungen dieses Lasters umständ-lich zu beschreiben, da durch dasselbe die Gesundheitdes Arbeics- Mannes zu Grunde gerichtet, die Bevöl-kerung eines Landes gehemmt, der Fonds der Industrievergeudet, die Liebe dazu vernichtet, und die giftige
Seuche
Stand gehindert und entkräftet werde, würde hieruur zu berühren zu weitläufig werden. Man sehe in-dessen Le- T ros » e' s Lehrbegriff der Staats - Ord-nung S.iZ5 ff. U.
*) Wohl zu merken, wenn ihm die Moralität der Bür-ger, und deren Gesundheit au Leib und Seele so nahans Herz käme, als die Vermehrung der Finanz-Gefalle. U.
**) Aber wo ist dazu Rath, so lange wir uns nicht zuBefolgung des einzigen natürlichen Bestcurungs-Sy-stems, welches unö die Oekonomie-Philosophen gc-lehret haben, entschließen können? U.
***) Schwerlich ohne neuen Druck auf einer andernSeite, so lange mittelbare Steuern das Einzigesind, wozu der FiscuS seine Zuflucht nehmen zu müs-sen glaubt. U.