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volution ausgenommen.) Wenn nämlich die Truppendes Königs, oder das Gefolge desselben, oder sonst ir-gend ein königlicher Bedienter über Land reisten; so wa-ren die Bauern gezwungen, sie mit Geschirre, Vor-spann- Pferden, Proviant und andern Bequemlichkei-ten zu versehn — und dieß alles zu einem Preise, wieihn ein bey dem Zuge befindlicher Bedienter, den manden Lieferanten nannte, zu reguliren beliebte.
Wenn ein Bauer ein Stück Landes in Pacht nahm;so mußte er sich außer Entrichtung der Pacht-Zinse,und Erfüllung der übrigen im Pacht-Brief ausgemach-ten Verbindlichkeiten, auch noch gefallen lassen, aller-ley im Pacht-Briefe nicht bedungene Dienste zu leisten,die vermöge der Voraussetzung, daß sie bey der Ba-roney durch das Herkommen regulirt waren, in großerMaaße willkührlich waren, und gar häufig dem Eigen-thums des Pachters merklichen Abbruch thaten. Es istnoch gar nickt lange her, daß man dieses Herkommenin Schotland aufgehoben und abgeschafft hat. —
Doch es ist kaum nöthig, daß ich mich bey Auf-stellung der mannichfalcigen ErpressungS-Arten, diein den Zeiten der Barbarey getrieben worden, oderauch noch itzt in despotischen Länder - Verfassungen mehroder minder zu spüren sind, länger aufhalte. Eben sowenig ist es vonnöthen, Gründe zum Beweise beyzu-bringen, daß alle dergleichen Einrichtungen, so ferndadurch das Eigenthum unsicher gemacht wird, derIndustrie nachtheilich seyen. Was sollte sich wohl derMensch placken, um einen Preis zu erringen, dessen
§ Bchß