hatten "), wurden schwere Zölle, oder auch wohl garunbedingte Verbote der Ausfuhr für die kräftigsten Mit-tel geachtet, Ueberfluß im Lande zu erhalten. Auf dieseArt war in Schotland die Ausfuhr, nicht allein derverschiedentlichen Artikel von rohen Natur - Produkten,sondern auch mancher Manufaktur- Artikel, zumExem-pel, der Leinwand, der Lichte, des Leders, der Schuhe,u. d. gl. verboten. Gegenwärtig jedoch ist die Herr-schende Policey europäischer Volker dem gerade entgegen-geseht; und nunmehr ist es schon herkömmlicher Ge-brauch, die Einfuhr mancher Manufaktur. Artikel ausfremden Staaten mit Zöllen zu beschweren, und böge»gen die Ausfuhr der einheimischen Manufaktur - Artikelzollfrey zu erlauben.
Einige Schriftsteller haben den Zweifel aufgewor.fen, ob es auch wohl der Gerechtigkeit, und nur derPolitik gemäß sey, die Einfuhr ausländischer Manu-
G z factur-
«) Sollten wohl die Zeiten schon gekommen seyn, rvvdie Regierungen mehr Kenntnisse, als ehedem, vonden Grundsätzen des Handels, und von dem wahrenund eigentlichen Interesse der Völker beym Handelhätten? Daran ist billig sehr zu zweifeln, — jawohl kaum zu zweifeln, daß sie solche wirk-lich nicht haben. In der That hat es, so vielman aus den Verfügungen, die des Handels wegenin Europa getroffen worden sind, urtheilen kann, seitSülly's Zeiten nicht mehr als etwan zween oderdrey Staatsmänner gegeben, die nur den wichtigenUnterschied zwischen National - Handel und Kauf-manns - Gewerbe (Lommcrce et Trslic) zu machenund anzuwenden verstanden hätten. D' Arge» son,Türgot und Leopold der Zweyte waren dieeinzige» imir bekannten, die, diese» Unterschiedwußten. U.