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von vorzüglich fällt, d. i. der eigentlichsten Landwirtheunsrer Insel, gänzlich aus den Augen und fragt ga^nicht darnach. Ist nun die Rede von Beförderungnützlicher Geschäfftiqkeit; so findet nicht der mindesteZweifel Statt, daß der Nutzen auf alle Weise größersey, wenn der Ackerbau begünstiget und befördert wird,als wenn man der Viehzucht und Vieh-Mastung denVorzug giebt. Zwanzig Morgen Landes, die unterdem Pfluge gehalten werden, können mehre, n Menschenzu thun vollauf geben, als zwanzig mal zwanzig Mor,gen, auf denen bloß Rindvieh und Schaafe geweidetwerden.
Doch das kräftigste Mittel unter al. Dergütungauflen, die man bisher ausfindig gemacht Gecraid - >Aus-hat, dem Pachter und Landwirth einensichern, beständigen und ergiebigen Ab-satz zu verschaffen, ist die Vergütung aufGetraid-Aussuhk. Vergütungö- Gelder find in Jreland seitder Regierung der Königinn Anna üblich gewesen; abersie waren immer entweder dem Zweck unangemessen,oder übel auögedacht und verkehrt eingerichtet, oder esward auch wohl dem Zwecke derselben entgegen gearbei»tet. Die irländische VergütungS - Acte, die HerrFoster ursprünglich entworfen hat, und die hernach imJahr 1784 endlich entschieden und eingeführt worden ist,scheint glücklich berechnet zu seyn, eine sichere und im-mer fortwährende Nachfrage nach den verschiednen Ge-traid- Arten zu verschaffen, den stärkern Anba dersel-ben zu befördern, und zu allen Zeiten so wohl der Theu-rung, als dem Mangel vorzubeugen.
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