136 XX. Capitel. Vermischte Anmerkungen
die nicht einen Morgen Acker haben, aber ihre Gläubiger lind , um|Nachsichtbitten. Wir mögen also unsre Ländereyen vertheilen, wie wir wollen, wirwerden nimmermehr dadurch eine Gleichheit bewirken. Dies ist ein wesent-licher Unterschied zwischen uns und den Alten, in Ansehung des Ackerbaus.Wir kommen nunmehr auf den andern Unterschied, in Ansehung der Be-völkerung.
Die gleiche Vertheilung der Ländereyen trägt ohnezweisel zur Verstär-kung der Anzahl einer Classe Einwohner, nämlich der Gutsherren, ungemeinviel bey. In den alten Zeiten, warman, wie ich schon angeführt habe, hauptsäch-lich dahin bedacht, die Anzahl der Bürger, das ist, der hohem Classen desStaats, zu vermehren; und die gleiche Vertheilung des Landeigenthums äus-serte diese Wirkung so stark, daß die griechischen Staaten das WegwerfenderKinder erlauben mussten; und Aristoteles, wie der Herr de Montesquieu an-merkt, hielt dieses für eine unumgänglich nöthige Sache. Die Vermehrungder niedrigsten Classen, das ist, der Sclaven, kam beim Publico nie in Be-trachtung, sondern blieb eine Privatlache; und wir finden, daß darüber ge-stritten wurde, ob es überhaupt der Mühe werth sey, oder nicht, Race vonihnen zu bekommen. In unsern Zeiten hingegen ist dies eine Hauptlache,daß man die niedern Classen durch ihre eigene Vermehrung im Stande erhal-te; und zu diesem Zwecke scheint mir eine ungleiche Vertheilung der Güteram vortheilhaftesten, weil das Vermögen des Reichen natürlicherweise in dieHände der fleiffigen Armen geräth, da hingegen ein sehr mittelmässig Begü-terter mit seinen Einkünften weiter nichts ausrichtet, als daß er seine Kinderernährt, die gemeiniglich und natürlicherweise eine unnütze Last für denStaatwerden. Man lasse mich ein Exempel geben. Können wir nicht aus der täglichenErfahrung sehen, dass einem heutigen Staate dadurch kein Nachtheil zuwächst,wenn verschiedne kleine Güter in eins gezogen, und adeliche Familien, diemit keinen sonderlichen Glücksgütern versehen sind, kleiner werden? DieseClasse Einwohner wird'noch allemal stark genug seyn, wenn man ihrer benö-thigt ist. Wenn ein reicher Herr die Ländereyen der benachbarten Adelichen,oder geringerer Proprietairs, an sich kauft-, so laufen alle Klagen, die manhört, da hinaus, daß die niedern Classen übel daran seyn, weil sie ihre Herrenund Beschützer verloren haben: aber daß der Staat, durch die Erlöschungder Familie des vorigen Proprietairs, einen Verlust gelitten hätte, darüber
wird