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I. Band.
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21B W/. Capitel ., der doppelten Concurrenz.

aüsgeschlagen hat, vorlieb nimmt, so tritt der erste in Concurrenz gegen ihn,wofern er in der Herablassung des ersten Preises nur noch einigermassen ei-nen Profit für sich absehen kann; und so ergreift die Concurrenz unter denVerkäufern Platz, bis ihr Handlungsprofit dem weitem Fallen der Preise Ein-halt thut.

Ich habe gesagt, dass auf allen Märkten diese Concurrenz, bey man-cherley Gelegenheiten, obgleich auf eine unmerkliche Art, veränderlich sey:allein, bey gewissen andern Gelegenheiten, ist ihr Schwanken überaus merk-lich. Zuweilen findet man sie am stärksten auf Seiten der Käufer, und sowie diese zunimmt, verringert sich die Concurrenz zwischen den Verkäufern.Hat die Concurrenz zwischen den Käufern die Preise bis auf einen gewissenFus gesteigert, so hört sie endlich auf; alsdann begiebt sie sich auf die andreSeite, und ergreift Platz unter den Verkäufern, welche gierig sind, von demhöchsten Preise zu profitiren. Dieses macht, dass die Preise fallen, und sowie sie fallen, verringert sich die Concurrenz zwischen den Käufern. Diesewarten auf die Periode des niedrigsten Preises. Endlich erscheint dieser Zeit-punct: aber alsdann kommt vielleicht ein neuer Umstand dazwischen, der,indem er der Balanz einen gewaltigen Stos giebt, ihre Hoffnungen täuschet.Wenn sichs daher zuträgt, dass nur Ein Interesse auf einer Seite der Contra-hirenden ist, wie in dem Exempel, das ich im vorigen Capitel angeführt habe,wo wir voraussetzten, dass die Verkäufer miteinander in Compagnie stünden:so kann man daraus schließen, dass das durch die Concurrenz der Käufer ver-ursachte Steigen des Preises, und sogar die Periode seines Stillstands, vielleichtdie Wirkung verfehlt haben mochte, eine Concurrenz auf der andern Seitehervorzubringen. Wenn also hernach die Preise niedriger werden, so mussihr Fallen eine Frucht kluger Ueberlegung seyn, zufolge welcher man diePreise nach dem Vermögen derer eingerichtet hat, die, wegen der allzuho-hen Preise, ihr Waarengesuch eingestellt hatten.

Es erhellet aus diesen Grundsätzen der Concurrenz , dass der Vorkaufder Marktwaaren ein Verbrechen sey, weil er die Concurrenz vermindert,welche zwischen verschiedenen Leuten, die einerley Waare zu verkaufen ha-ben, Statt finden sollte. Der Vorkäufer kauft alles auf, in der Absicht, esmit noch grösserem Profit zu verkaufen , weil er durch dieses Mittel andreCompetenten aus dem Wege geräumt hat, und mit einem einzelnen Interesse

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