2 6o XIII. Capitel. Einfluß der Regieruugssorm
4. Derjenige, der in Ansehung seines Unterhalts gänzlich von dem Ver-kauf der Werke seiner eigenen Industrie dependirt, steht im vierten Grade.Dies ist der Fall mit den Handwerksleuten und Fabricanten, in Ansehung de-rer, die ihnen Arbeit geben.
Dies wären, dächte ich, die verschiedenen Grade der Subordinationzwischen Menschen und Menschen, in so fern sie als Mitglieder der nämlichenSocietät betrachtet werden.
Nach der Proportion also, wie gewisse Classen oder gewisse Individua mehrdependent werden, als sie vorhin waren, nach derselben Proportion mussihre billige Subordination zunehmen. Und nach der Maaße, wie sie minderdependent werden als zuvor, nach demselben Maaße muß ihre billige Subor-dination geringer werden. Dieses scheint ein vernünftiger Grundsatz zu seyn.Ich schreite zur Anwendung desselben.
Ich leite den Ursprung der großen Subordination unter der Feudalregie-rung von der nothwendigen Dependenz der untern Classen in Ansehung ihresUnterhalts her. Sie verzehrten die Producten der Ländereyen, als den Preisihrer Subordination, nicht als die Belohnung ihres Fleißes im Anbau dieserLändereyen.
Ich leite die Freiheit der neuern Zeiten von der Unabhängigkeit ebendieser Classen her, mittelst der Einführung der Industrie, und der Circulationeines hinlänglichen Äquivalents für jeden geleisteten Dienst.
Wenn diese Lehre zur Auflösung der berühmten Streitfrage über denUrsprung der höchsten Gewalt angewandt wird, in so fern nämlich diese Frageaus dem Naturrecht entschieden werden soll, so finde ich folgende Entschei-dung nicht sonderlich schwer: Alle Gewalt ßeht im Verhältnis zur Dependenz,und muss fleh nach den Umständen ändern.
Mich dünkt, es wäre eben so vernünftig, wenn man sagen wollte, die vä-terliche Gewalt sey ursprünglich von dem ausdrücklichen Willen der Kinderhergekommen, als wenn man sagt, der große Haufen Leute, die von einerkleinen Anzahl grosser Herren ernährt und beschützet worden, sey die Quelleder obersten Gewalt, und der Schöpfer der Subordination gewesen. Werfür seine Nahrung undBeschützung kein andres Äquivalent zu geben hat, mußmit persönlichen Diensten, mit Respect, mit Unterthänigkeit bezahlen. So-bald er aber in den Stand kommt, für diese Herablassungen und Abhängig-keit-