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I. Band.
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2/6 XIV. Capitel . Sicherheit, Nahrung und Glückseligkeit

«lässige Gefchlechtsvermchrung der Sclaven, gleich-kräftig gehemmet wur-den. Nun kam es noch darauf an, daß der Staatsmann für die Befchäfftigungseines Volks sorgte.

Jeder freye Mann im Staate ward von seiner Kindheit an zu den Waffenauferzogen. Keine Familiensorgen konnten ihn abhalten, dem Vaterlande alsSoldat zu dienen; seine Kinder waren ihm nicht zur Last; die Heloten muß-ten ihnen die Lebensrnittel verschaffen, deren Zubereitung den Knechten inder Stadt überlasten wurde, und auf den öffentlichen Tafeln war nie ein Man-gel zu (püren. Die sämmtliche spartanische Jugend wurde nicht als Kinderihrer Eltern, sondern als Kinder des Staats erzogen, und früh zu der Frugali-tät, zur Mäßigkeit, zur Liebe der Simplicität, und zu eben derselben Be-sehäfftigung, die alle übrige Mitglieder des Staats trieben, angewöhnt. DasEinfache in dem Plan des Lykurgus machte die Ausführung eines solchen Sy-stems sehr prakticabel. Bey uns muß, wegen der Mannigfaltigkeit undVeränderlichkeit der Geschaffte, nothwendig den Eltern die Erziehung ihrerKinder anvertraut werden: in Sparta hingegen gab es nicht zwo Bedienungenfür einen freyen Mann; da war kein Redner, kein Advocat, kein Arzt, keinPoliticus von Profestion. Die Verordnungen ihres Gesetzgebers wurden vonden Alten in die Gemüther der Jungen eingeprägt; alles was sie sehen oderhörten, hatte eine Beziehung auf das Kriegswesen. Sogar ihre Götter wurdenin Kriegsrüstung abgebildet, und alle Lehren, die man ihnen beibrachte,zielten auf die Verbannung des Ueberflustes, auf die Massigkeit und eine harteLebensart ab.

Die Jugend übte sich in die Wette in allerley kriegerischen Exercitien,dergleichen bey ihnen das Schlagen mit geballter Faust (boxing) und das Rin-gen waren. Um also den Geist der Nacheiferung aufzumuntern, und zu-gleich den Ausbruch einer Erbitterung gegeneinander abzuhalten, warenßtyrifche Ausdrücke nicht nur erlaubt, sondern auch sehr beliebt: doch wa-ren selbige allemal mit einer Art von Höflichkeit gewürzt. Auch das ernst-hafte Betragen, und die niedergeschlagenen Blicke, die sie jederzeit auf öffent-licher Straße annehmen mußten, wie auch der Befehl, ihre Hände unterdem Rocke zu halten, alles dieses hatte zur Absicht, Streitigkeiten, und in-sonderheit Schlägereyen, bey solchen Gelegenheiten zu verhüten, wo dassey erstehe Ansehen einer öffentlichen Versammlung die Hitze ihrer Leiden-schaften