und politischen Nothwendigkeiten, 34,1
schafrcn und Zünfte zusammengetreten ist, erreicht werde. Das phyfisch-Be*nöthigte sollte also der Lohn der groben Arbeit und der Industrie seyn; und wennje eines Handwerksmanns Verdienst diesen Fus überschreitet, so musste esnur zufolge seiner vorzüglichen Geschicklichkeit geschehen.
Es ist ganz unnöthig, die Grenzen zwischen dem blos arbeitsamen Freiste(laboitr and industry) und dem zugleich erfinderischen Fleisse (ingennity) vorzu-schreiben ; sie werden sich durch die simple Operation der Concurrenz hin-länglich von einander unterscheiden. Es verseile ein Particulier auf eine sinn-reiche Erfindung 3 so wird er Profit daraus ziehen, und sich über die niedri-gern Classen, die sich nur an das physisch-Benöthigte halten müssen, hinauf-schwingen. Wenn aber feine Erfindung so beschaffen ist, dass sie leicht nach-gemacht werden kann, so wird er in kurzer Zeit so viele Nebenbuler bekom-men, dass fein Profit wiederum in die Grenzen jenes physisch-Benöthigteneingeschränkt wird 5 und so bald dieses geschieht, so verschwindet der Vorzugseiner Geschicklichkeit ( ingennity ), weil ihm diese nun nicht mehr ganz alleinbeiwohnt.
Hier entsteht eine Frage: Woher kommts, daß gewisse Profesiionistendiese Concurrenz vermeiden, und sich durch ihre Arbeit beträchtlichen Profitmachen, während dass andre bey ihren Unternehmungen soviele Nebenbuhlerbekommen, dass sie sich, uncrachtet ihrerErfindsamkeit, blos mit dem phy-sisch-Benöthigten begnügen müssen?
Es rührt diese Wirkung aus einer Verbindung verschiedener Ursachenher, wovon ich jede besonders untersuchen will. Der Leser mag hernachselbst urtheilen, wie sie, in ihrer Verbindung, den Profit, über die Grenzendesphysisch-Benöthigten hinaus, erweitern können.
I. Ich hab im s»ten Capitel dieses Buchs geßgt, dass der Werth der Ar-beit eines Handwerksmanns durch diejenige Quantität der Arbeit bestimmtwerde, welche überhaupt von den sämmtlichen Profesiionisten dieser Gattungin einem Lande verfertigt wird, deren Arbeit man durchgehends auf einenMittelfus, weder als die beste, noch die schlechtste, anzusehen habe, undalso den Vortheil oder Nachtheil, der aus den Wohnungsplätzen der Arbeiterentsteht, nicht mit berechnen dürfe. Diescmnach muß ein Handwerksmann,der, bey seiner außerordentlichen Geschicklichkeit, an einem zu seiner Pro-fession gelegnem Orte wohnt, mehr als ein andrer gewinnen.
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II. Ich