mit lauter inländischen Naturprodukten. 373
unterhält er die Industrie in diesem Zweige* er nimmt nichts von dem Natio-nalreichtum weg; und die Ausfuhr, welche nunmehr, wegen der Gratifica-tion, Statt findet, ist lauter klarer Gewinn. Diese Operation ist bey derHandlung eben nicht gewöhnlich: sie hängt aber mit der Lehre von den Ta-xen, und von der rechten Anwendung der öffentlichen Gelder, so genau zu-sammen, daß ich die weitere Betrachtung derselben bis in das ste Buch, vonden Taxen, verspäte; und dies umso mehr, weil gegenwärtiges ates Buchohnedem schon zu stark angewachsen ist.
Von der Einfuhr in ein Land, welches keineManufacturwaaren auswärtsverführt, brauche ich nicht Vieles zu erinnern. Die Hauptregel in solchenFällen istkeine andre als eine solche Einfuhr zu erlauben, die zur Ausfuhrdes Surplus an natürlichen Producten Anlaß geben kann, und die zugleichkeinem Zweige der einheimischen Industrie zu nahe tritt. Also ist es für einnördliches Land weit besser, den Geschmack seiner reichen Einwohner mitWeinen und Gewürzen zu verzärteln, als seinen Ackerbau durch die Einfuhrvon Reis und fremdem Getreide zu entkräften; vorausgesetzt, wenn ein solchesLand von Beiderley die freye Wahl hat, und eines so wol als das andre gegenseinen eigenen Ueberstuss umsetzen kann.
Ich wende mich itzt zur Betrachtung seiner inländischen Handlung, undder Consomtion seiner eigenen Manufacturwaaren. Hier ist nicht die Fragevon einer Vermehrung oder Verminderung des Landesreichtums, sondernnur, wie die Circulation desselben am besten zu befördern sey, damit es nie-mand an Beschäfftigung fehle. Hier müssen verschiedene Rücksichten einenEinfluss auf unsers Staatsmanns Verfahren haben, und er muss keine derselbenaus den Augen verlieren. Ich will sie in drey Regeln fassen, werde mich abernicht lang dabey aufhalten, weil ich die Grundsätze, woraus sie fliesten, schonhinlänglich erläutert habe.
1. Er muß dem Aufwand und denProgressen des Luxus, nach dem Ver-hältnis der Anzahl der Hände, die zur Befriedigung desselben arbeiten, Maasund Ziel setzen.
2. Er muß die Vermehrung der Einwohner nur nach Maasgabe der Frucht-barkeit des Bodens befördern. Diese zwoCautelen müssen einander beständigdie Hand bieten.
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