Band 
I. Band.
JPEG-Download
 

sind der größten Aufmerksamkeit eines Staatsmanns würdig. 4.07

Stande, es an solche Landeseinwohner wieder auszuthun, denen es zwar we-der an sichern Hypotheken, noch an Neigung und Geschicklichkeit, es nütz-lich anzulegen, gebricht, die aber, aus Mangel eines circulirendsn baarenFonds, bis dahin abgehalten worden sind, im Ueberfluß zu leben und Figurzu machen.

Geld auf Zinsen zu leihen, ist also ein vortreffliches Mittel, die Circu-lation zu beschleunigen, und die Industrie aufzumuntern.

Hier möchte zwar der Einwurf Raum finden, daß die gesetzliche Zirt-(enstipulation auf geschehene Anleihen, von verschiedenen Völkern als einPlan beurtheilt werde, der sich mit den Geboten der christlichen Religionnicht vertragen wolle, und von einem gewissenhaften Staatsmann nicht zuunterstützen sey.

Ich bin keinCasoist, und also lasse ich mich in die Erörterung dieser Fragenicht ein. Indessen kann ich einen Nebenweg vorschlagen, wodurch derNoth, Capitalien auf Zinsen zu nehmen, ausgewichen werden kann; und dadieser Vorschlag zugleich dienet, die von mir nur eben vorgetragene Grund-sätze zu erläutern, so will ich ihn mittheilen.

Wenn ein Regent erlaubet, dass in seinem Lande auf geborgte GelderZinsen genommen werden, so geschieht solches nicht in der Absicht, de-nen , die sonst ihr Geld unfruchtbar stehen lassen würden, ein neues Revenuzu verschaffen, sondern damit diejenigen, die mit unbeweglichen Güternangesessen sind, welche als ein sicheres Unterpfand haften können, im Standeseyn mögen, ein bewegliches circulirendes Aequivalent, zu Bestreitung ihrerNothdurft, Betreibung nützlicher Geschaffte, und Befriedigung erlaubterNeigungen, in die Hände zu bekommen. Wenn also ein Staatsmann durchdie Lehrsätze seiner Kirche zurückgehalten wird, mittelst Authorisirung zins-barer Anleihen, den Reichen ihrbaares Vermögen aus den Händen zu win-den, und zum Umlauf zu bringen, so ist nichts leichter, als die Erfindungeiner andern Art von Circulation, bey welcher keine Zinsen Statt finden.

Er darf nur ein öffentliches Comtoir oder Rentkammer ausrichten, woein jeder Eigentümer liegender Gründe, mittelst Verpfändung derselben,ihren verhältnismässigen Werth an Papieren von unterschiedenem Valeur, sowie sie zu Aufrechthaltung seines Credits, und zur Fortsetzung der Circulationam dienlichsten erachtet werden, aufnehmen kann.

In