40 6 XXVII. Cap. Cirkulation und Balanz des Vermögens
Und dies tragt sich wirklich zu, wenn die Bedürfnisse der Landeseinwohnersich allzuweit erstrecken, und daher Alles im Preise steigt, und dem Expor-tationshandel dadurch Abbruch geschieht.
Der Staatsmann muss daher genau zu unterscheiden wissen, wann esZeit und Umstände erlauben, zur Erweckung des Fleisses und der Industrie,den Luxus zu begünstigen, und wiederum, wann es nöthig sey, diesen ein-,zuschränken, damit er nicht in eine Luxurie abarte.
Wenn in dem Lande, das er regiert, die Einfalt der Sitten und Gebräu-che herrscht, und er wünschet, dem Volk einen verfeinerten Geschmack,und den Trieb zu Künsten und Wissenschaften beizubringen, so muss er, wieich schon erwähnet, die einheimische Consumtion aufmuntern, um desto mehrsteiffige Einwohner zu bekommen, und ihnen zum Brode zu helfen. Findeter, dass ein Theil des Landescapitals hie und da im Lande vest sitzt, so mußer darauf bedacht seyn, wie er es aus den Händen der Particuliers, zum Bestendes Publicums, in Circulation bringe; und was an baarem Gelde abgeht,das muß er in gehörigem Verhältnis durch Papiercredit zu ergänzen suchen.
In jedem Lande, wo Einfalt der Sitten und Sparsamkeit herrschen, kannes nicht fehlen, daß nicht beträchtliche Summen aufgelegt werden sollten, sobald es daselbst nicht an gemünztem Gelde gebricht; und zwar aus der Ursa-che, weil in einem solchen Lande wenig aufgewandt und verzehrt wird; folg-lich muß darin entweder gar wenig baares Geld, oder auch ein beträchtlicherReichtum gesammelt seyn.
In solchen Fällen muß demnach ein Staatsmann die Besitzer solcherSchätze zu bewegen wissen, daß sie zum Besten derer, die baaren Geldes be-nöthiget, und im Stande sind, genügsame Sicherheit zu bestellen, ihre Kä-sten aufschliessen. Zu dem Ende muß er ein Gesetz einführen , wie vielfür dergleichen zu erhaltende Anleihen jährlich an Zinsen abgetragen wer-den solle.
Findet er, dass das mangelnde Zutrauen bemittelter Leute die Errei-chung seiner Absicht erschweret, so muss er, ihnen zum Besten, auf Mittelbedacht seyn, wodurch er selbst Debitor werden könne, welches ihm, ver-mittelst Alienirung dieser und jener Regalienrechte, und Bewilligung neuerPrivilegien (anstatt der Zinsen), gewiß gelingen wird. Wenn er nun die Rei-chen angekörnet hat, sich von ihrem Gelde zu scheiden, so ist er selbst im
Stande,