448 XXX. Cap. Vermischte Fragen und Anmerkungen
Werden ihr nicht die Fremden leihen, wenn es ihre eigene Unterthanen nichtkönnen? Kann sie nicht jährlich, wenn sie die Zinsen von dem geborgtenGelde abzahlt, und dabey in Ansehung ihrer Handlung in Unterbalanz steht,ihr baares Geld beständig verringern, und dennoch, durch'neue Contracte,die Masse des circulirenden Werths unversehrt erhalten, ja sogar selbige bis zueinem solchen Grad vergrößern, dass sie zum Besitze einer grossem Quanti-tät baaren Geldes gelangt, als irgend einer ihrer Nachbarn besitzt?
Ferner, kann man wol zweifeln, daß alle Nationen sich bestreben wer-den, ihr baares Geld, so viel sie dessen nicht zu ihrer eigenen Circulation be-dürfen, in diesem Lande anzulegen , wo die Zinsen vorn Gelde höher sind,als bey ihnen, und wo folglich die Grundstücke wohlfeiler sind? denn hierkönnen sie entweder höhere Zinsen von ihrem Gelde bekommen, oder lie-gende Gründe ankaufen. Den Fremden die eigentümliche Acquisition lie-gender Gründe verwehren, heisst also im Grunde nichts anders, als die frei-willige Einbringung baaren Geldes verwehren. Ich läugne zwar nicht, daßes Leute geben mag, die manchmal dergleichen Kauf nur in der Absichtthun , um die Renten von den gekauften Gütern aus dem Lande heraus zuziehen : aber was auch immerhin die Absicht des Käufers zur Zeit des An-kaufs seyn mag, so hat doch ein in gutem Stande befindliches Grundstück ge-meiniglich die Wirkung, dass es über kurz oder lang feinen Eigener an sichzieht; und wenn dieses nicht geschieht, so pflegt es gemeiniglich bald aneinen Andern veräussert zu werden.
Wäre demnach der Ankauf von Ländereyen durchgängig erlaubt; undwäre es überall eingeführt, daß Ländereyeigentum, wenn es sich bis auf einengewissen Werth beliefe, ein Recht zur Naturalisation geben sollte: so ist keinZweifel, daß große Summen in diejenigen Länder kommen würden, wodie Ländereyen am wohlfeilsten wären. Und da für diese Summen keine zurExportation schickliche Waaren gegeben werden, so könnte das baare Geldsolcher Länder eben so wol die Quantität verkaufter Ländereyen, als auch dieQuantität aus dem Lande geführter Waaren, zu erkennen geben. Aus Man-gel einer hinlänglichen Erweiterung dieser und vieler andern Combinationen,welche leicht auszufinden wären, ist Herr Bclloni in seiner Abhandlung vornCommerz, Cap. I. Sect. s. in verschiedene Irrtümer verfallen, da er die Ex-portation der Waaren eines besondern Landes aus der Quantität der daselbstbefindlichen Baarschaften beurtheilen will. “Essendo