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I. Band.
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4.96 XXX. Cap. Vermischte Fragen und Anmerkungen

Warum verlangen Compagnien ausschließende Privilegien? und warömwerden ihnen dergleichen bewilliget? Geschieht es nicht darum, damit die-jenigen belohnt werden, die sich in große Kosten gesetzt haben, eine Wißschaff zu erlangen, die dem Staate nichts gekostet hat? Und warum gebensich die Compagnien die äusserste Mühe, ihre Handlungsgeheimnisse zu ver-bergen, und den Prosit für sich allein zu behalten? Geschieht es nicht darum,damit ihnen das Publicum die Kosten ihrer Unternehmung zehnfach erstat-ten möge?

Wenn Compagnien einmal in ihrer Einrichtung vestgegründet sind, somuß hiernächst der Staatsmann Sorge tragen, dass der Prosit, den sie aus ihrerHandlung machen, nicht einen gewissen Fus überschreite. Ich rede hier nurvon solchen Compagnien, die, wegen ihrer ausschließenden Privilegien, keineConcurrenz bey ihrem Verkauf zu befürchten haben. Ein sehr gutes Mittel,die Preise niedrig zuhalten, ist, dass man die Compagnien der Nothwendig-keit unterwerfe, ihren Fonds, insoweit es ihre Handlung vertragen kann,durch die Aufnahme neuer Associirten zu vermehren; indem man den Fondsder Compagnie vermehrt, so vermehrt man auch die Quantität der Waaren,worüber sie disponiret, und vermindert folglich die Concurrenz derer, diedarnach fragen. Da aber selbst dieses nicht die Wirkung haben wird, diePreise auf den adäquaten Werth der Waare herunter zu bringen, als welchesblos durch Concurrenz geschehen kann: so darf der Staatsmann selbst sichdurch eine außerordentliche Operation ins Mittel schlagen. Er mag die Com-pagnie insofern begünstigen, daß er ihr den hohen Profit auf alle Artikel deseinheimischen Luxus nicht abschneidet, damit es ihm desto besser gelingenmöge, die Preise solcher Waaren, die entweder zur Exportation, oder zur ein-heimischen Verarbeitung bestimmt sind, herunter zu bringen.

Dieses kann nur geschehen, wenn er es mit Compagnien zu thun hat:in jedem andrem Falle machen diePrincipia die Concurrenz zwischen verschie-denen Kaufleuten, welche mit einerley Waaren handeln, und ein verschie-denes Interesse haben, die Sache unmöglich. Wo aber die Verkäufer, welchedie Compagnie ausmachen, ein vereinigtes Interesse haben, und wo keineConcurrenz ist, da sind sie Meister des Preises, zufolge der im yten Capitel er-läuterten Grundsätze. Wenn nur die Dividende vorn ganzen Capital eine hin-längliche Erstattung ist, sowol für den Werth des eingelegten Fonds, als auch

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