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I. Band.
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über Handlung und Industrie. 4.9 ^

eiri Gegenstand des Spottes, als der Eifersucht der andern Kaufleute. Wäh-rend dieser Zeit sollte der Staatsmann den Grund zu feiner Autorität über dieCompagnien legen; er sollte keine Mühe und keine Aufmunterung sparen, dasUnternehmen zu unterstützen; er sollte die Fähigkeit der Directeurs untersu-chen, sich ihre Projecten vorlegen lasten, und, wenn er solche vernünftigund wohlüberdacht befindet, allen Verlust, der sich nicht vorher sehen läßt,auf seine eigene Gefahr nehmen. Er arbeitet fürs Publicum, nicht für dieCompagnie; und je mehr Sorgfalt und Kosten er anwendet, die Unterneh-mung zu Stande zu bringen, desto mehr ist er berechtiget, die Fortsetzungderselben auf das gemeine Beste zu richten. Diese Art geleisteten Beistandsgiebt ihm auch das Recht, ihre Bücher nachzusehen, und diese werden ihm,mehr als alle andre Nachrichten, zu einer richtigen Kenntnis aller die Hand-lung der Compagnie betreffenden Umstände verhelfen. Bey dieser Art zuverfahren, werden auf Seiten unternehmender Privatkaufleute (Aävcmurcrs)keine Klagen entstehen: sie werden sich mit Freudigkeit in jede vernünftigeUnternehmung einlassen , da sie des öffentlichen Beistands versichert sind;ihr Capital wird gewissermaßen affecurirt; Privatpersonen werden aufgemun-tert, ihnen Credit zu geben, und aus Creditoren werden sie natürlicherweiseAssociirte bey der Unternehmung. Sobald das Project sich in einer solchenLage befindet, daß es Eifersucht erweckt, so kann man noch weiter gehen,und neue Associirte in die Gesellschaft aufnehmen, anstatt den ursprünglichenProprietairs zu erlauben, daß sie ihr Capital mit geborgtem Gelde vermeh-ren ; und auf diese Weise kann der Fonds der Compagnie nach Proportionder vorfallenden Geschaffte vergrößert werden , und jedermann wird zufrie-den seyn.

Wenn die Sachen auf diese Art betrieben werden, so ist die Autorität,welche der Staatsmann hat, sich die Bücher der Compagnie vorlegen zulassen,ihrer Handlung gar nicht nachtheilig; den Bedienten der Compagnie wirddie Gelegenheit, ja sogar die Möglichkeit zum Unterschleif abgeschnitten; eswerden keine Geheimnisse, die nur zu Misbräuchen: Anlaß geben, Stattfinden; die Handlung wird in Ehren bleiben, Sicherheit genießen, nichtbe-trüglich noch willkührlich seyn; weil sie unter der Aufsicht ihres Beschützersannehmen wird, der sie, um des gemeinen Besten willen, mit seinem Schutzebegünstigt»

Warum